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NRW-Innenministerium: V-Leute in Fußball-Fanszene eingesetzt

Verboten:
Dynamo-Fans brennen beim Pokal-Spiel  ihrer Mannschaft im Westfalenstadion in Dortmund Pyrotechnik ab. Nach dem Spiel kam es zu schweren Krawallen.

Verboten:

Dynamo-Fans brennen beim Pokal-Spiel  ihrer Mannschaft im Westfalenstadion in Dortmund Pyrotechnik ab. Nach dem Spiel kam es zu schweren Krawallen.

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dpa

Düsseldorf -

Das NRW-Innenministerium hat V-Leute in der gewaltbereiten Fußball-Fanszene eingesetzt. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Piraten im Landtag hervor. Demnach wurde von 2008 bis 2012 auf bis zu neun sogenannte Vertrauensleute zurückgegriffen. Es sei ausschließlich darum gegangen, Gewalt und andere schwere Straftaten zu verhindern, hieß es am Dienstag im Ministerium.

„Die staatliche Kontrolle und Bespitzelung von Stadionbesuchern hat ein Ausmaß erreicht, das nicht vereinbar mit einer rechtsstaatlichen Demokratie ist“, kritisierte Frank Herrmann von der Fraktion der Piraten im Landtag. „Die Maßnahmen, die gegen Fußballfans angewendet und auf Initiative der DFL (Deutsche Fußball Liga) zukünftig sogar noch verschärft werden, ähneln mittlerweile denen eines Überwachungsstaats. Der Einsatz von V-Leuten in Fangruppierungen ist unverhältnismäßig.“ Ihr Einsatz sollte sich auf die Bekämpfung von organisierter Kriminalität oder Terrorismus beschränken, forderte Herrmann.

Allgemeines Mittel zur Gefahrenabwehr

Wolfgang Beus, Sprecher des Innenministeriums, verteidigte die Maßnahme. „Es geht nicht darum, Fußball-Fans auszuspionieren oder zu bespitzeln.“ Ziel sei vielmehr, Gewalt- und schwere Straftaten zu verhindern. Der Einsatz von V-Leuten sei keine NRW-Spezialität, sondern ein allgemeines polizeiliches Mittel zur Gefahrenabwehr. Friedliche Fans sollten so geschützt werden.

Die Vertrauensleute seien in der Szene und würden der Polizei Hinweise geben, sagte Beus. Dafür erhielten sie eine Aufwandsentschädigung, in Einzelfällen auch eine Belohnung. Die Summe reiche aber in keinem Fall, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn die V-Leute Straftaten begingen, trenne sich die Polizei von ihnen und verfolge die Tat. Der Einsatz von V-Leuten ist theoretisch überall denkbar, wo es um schwerwiegende Straftaten geht, also etwa im Rauschgiftmilieu oder in der Rockerszene. (dpa)