GirokontenSparkasse Köln Bonn verzichtet vorerst auf Vertragsänderungen

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Sparkasse in Köln

Die Sparkasse Köln Bonn

Köln/Bonn – Die Sparkasse Köln Bonn verzichtet vorerst auf angekündigte Änderungen bei Girokonten. Das Institut habe am Dienstag beschlossen, die Änderungen so lange ruhen zu lassen, bis eine schriftliche Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Vertragsänderungen vorliege und ausgewertet sei, teilte das Institut am Mittwoch mit.

Für neue Konten, die ab dem 1. Mai eröffnet wurden, gelten aber neue Konditionen, so das Institut. Für Bestandskonten sollten nach ursprünglichen Plänen zum 1. Juli die neuen Konditionen gelten. Gleichzeitig betont die Sparkasse, die grundsätzliche Notwendigkeit, ihre Girokontomodelle neu auszurichten und leistungs- sowie marktgerecht zu bepreisen.

Einfacher, aber für viele teurer

Girokontenmodelle der Sparkasse sollen einfacher werden. Für viele Kunden der derzeit 590.000 Privat- und 93.000 Geschäftskunden wurde es aber auch teurer. Für Privatkunden entfällt etwa das Online-Konto, das billigste Girokonto des Instituts. Bei einem Geldeingang von 1250 Euro im Monat kostete es einen Euro. Dazu kam noch die Bankkarte für neun Euro im Jahr. Online-Kunden bekommen wie alle anderen Kunden mit Pauschalgebühren das Konto Privat Komfort, das neun Euro pro Monat kostet, inklusive Bankkarte. Dieses Konto bekommen auch die Kunden mit Extra-Konto, das bislang 7,95 Euro pro Monat gekostet hat.

Übersichtlicher wird das Einzelpostenkonto Giro Privat. Alle Transaktionen kosten demnächst 0,40 Euro, die Grundgebühr steigt aber von 2,95 Euro auf fünf Euro. Konten für Jugendliche bleiben kostenlos. Beim Geschäftskonto S für kleinere Unternehmen steigt die Grundgebühr, beim Konto L sinkt sie.

Schweigen gilt nicht mehr als Zustimmung

Der BGH hatte zuletzt eine jahrelange Praxis der Geldhäuser verworfen. Demnach wurde eine Erhöhung der Kontogebühren oder eine Umstellung von Kontomodellen wirksam, wenn die Kundin oder der Kunde dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Das ist nun vorbei. Ein Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.

Das hat der BGH in einem Verfahren gegen die Postbank entschieden. Bis zuletzt war es so, dass die schweigende Mehrheit die Verteuerung akzeptierte und diejenigen, die sich wehrten, mit Kündigung rechnen mussten. Gegen diese Praxis und entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank hatten sich Verbraucherschützer durch alle Instanzen geklagt und letztlich vor dem BGH Recht bekommen.

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Es ist uns wichtig, dass es rechtliche Klarheit gibt und unsere Kundinnen und Kunden sich auf das Verfahren verlassen können, mit dem die Girokontoänderungen angekündigt und umgesetzt werden. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden kurzfristig und breit on- und offline über die vorläufige Aussetzung der Änderungen informieren, teilte die Sparkasse Köln Bonn jetzt mit.

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