Kölner MessehallenScharfer Disput im Messe-Prozess um Josef Esch

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Esch

Der Immobilienentwickler Josef Esch (r.) im Landgericht.

Köln – Es sind scharfe Worte, die die Kölner Staatsanwaltschaft am Dienstag wählt. So scharf, dass sich die Verteidigung am Ende persönlich angegriffen fühlt und der Richter maßregeln muss. Stein des Anstoßes ist das Zwischenfazit von Staatsanwalt Christoph Nießen. Denn der erste Komplex des Prozesses um den Bau der Nordhallen der Kölnmesse neigt sich dem Ende entgegen. Seit September verhandelt die 18. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts Vorwürfe wegen Bestechung und Bestechlichkeit. Angeklagt sind deshalb der Troisdorfer Bauentwickler Josef Esch und der frühere Chef der Stadtsparkasse Köln Gustav Adolf Schröder.

"Wilde, lebensfremde, abwegige Geschichte"

Nach der bisherigen Beweisaufnahme sieht Staatsanwalt Nießen den Tatbestand der Bestechung als erwiesen an. Die rund 25 Millionen Euro, die von Esch an die Sparkasse insgesamt geflossen sind, seien demnach Schmiergeld. Schröder habe sich als Gegenleistung bei Stadt, Politik und Messe dafür eingesetzt, dass Esch den Bauauftrag für die neuen Messehallen erhalte. Eine entsprechende Unrechtsvereinbarung sei im Sommer 2003 mündlich vereinbart und später schriftlich in Verträgen festgehalten worden, erläutert Nießen. Das sei mit Dokumenten, unter anderem handschriftlichen Notizen der Angeklagten, und Zeugenaussagen belegt. Schröder haben "Druck aufgebaut" und dafür gesorgt, dass nicht weiter über weitere Angebote verhandelt wurde. "Schröder konnte maßgeblich Personen auf seine Seite ziehen", so Nießen. Und dann fügt er noch hinzu: Die Darstellung der Verteidiger, wie es zu der Zahlung gekommen sei, sei dagegen eine "wilde, lebensfremde, abwegige Geschichte".

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Nach Nießens Zwischenfazit macht Schröders Verteidiger Klaus Bernsmann seinem Ärger Luft: Er nennt Nießens Wortwahl zum Teil "überflüssig" und lasse sich zudem nicht unterstellen, "Unsinn" zu erzählen. Auch der Vorsitzende Richter rief später dazu auf, sich weiterhin um neutrale Worte zu bemühen, wie es die Verteidigung bisher ebenfalls getan habe.

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"Unrechtsvereinbarung" sei nie getroffen worden

Die Verteidiger von Esch sehen den zweistelligen Millionenbetrag als übliche Provision für Leistungen, die die Sparkasse gegenüber dem Bauunternehmer für den Immobilienfonds erbracht hat. Provisionen wurden demnach immer für folgende Leistungen gezahlt: die Grundstücksvermittlung, Verschaffung des Baurechts, die Verschaffung eines finanzstarken Mieters und sonstige Leistungen, die zur Realisierung des Projekts nötig waren. Die Zahlung der rund 24 Millionen Euro stehe genau solchen erbrachten Leistungen der Stadtsparkasse gegenüber, erklärt Rechtsanwalt Eberhard Kempf. Dass diese Leistungen auch erbracht worden seien, habe die Beweisaufnahme eindeutig ergeben. Eine "Unrechtsvereinbarung" sei nie getroffen worden, so Kempf. Schröder habe sich aus eigenem Interesse für Esch eingesetzt. Denn der Immobilienfonds sei das einzige Finanzierungsmodell gewesen, mit dem die Sparkasse ebenfalls Gewinne erzielt habe - mit Hilfe genannter Provisionen. Obwohl Nießen die Schuld der Angeklagten als erwiesen ansieht, erklärt er am Dienstag, er sehe die Beweisaufnahme noch nicht als beendet an und forderte die Sichtung weiterer zahlreicher Urkunden und Dokumente. Gleichzeitig forderte er das Gericht auf, noch kein Zwischenfazit zu ziehen, bis nicht sämtliche Beweise gesichtet worden seien. Der Vorsitzende Richter Christof Wuttke erwiderte allerdings anschließend, dass er keinen Anlass dafür sehe, in der nächsten Verhandlung nicht wie geplant, ebenfalls ein Zwischenfazit abzugeben. Eigentlich soll die Beweisaufnahme zu diesem ersten Komplex des Prozesses in diesem Jahr abgeschlossen sein. Bis März soll weiter der Vorwurf der Untreue gegen Schröder und einen früheren Vorstandskollegen verhandelt werden. Sie sollen bei Geschäften rund um die Produktionsfirma MMC hingenommen haben, dass die Sparkasse hohe Verluste machte. Die beiden Komplexe hängen im Rahmen der Entwicklung von Köln zur Medienstadt zusammen.

Eschs und Schröders Anwälte haben ihre Angeklagten von Anfang an als Wirtschaftsförderer der Stadt Köln präsentiert. Ohne sie sei RTL damals abgewandert anstatt sich in den alten Messehallen anzusiedeln. Denn RTL suchte einen neuen Standort und war kurz davor nach Hürth zu gehen. Köln hätte seinen größten Gewerbesteuerzahler verloren. Dann boten Stadt und Kölnmesse RTL die alten Rheinhallen. Im Gegenzug brauchte die Messe neue Hallen. Die Nordhallen wurden gebaut.

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