KommentarVerdi sägt am eigenen Ast mit dem Verbot der Sonntagsöffnungen
Münster – Eine Überraschung istdas Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zu den verkaufsoffenen Sonntagen nicht. Viele Gerichte, so auch das OVG, haben in den vergangenen Jahren immer wieder die anlassbezogenen Ladenöffnungen am Sonntag untersagt.
Im Fall des nordrhein-westfälischen Infektionsschutzgesetzes soll die Regierung selbst schon geahnt haben, dass diese Regelung für die Adventssonntage wohl nicht gerichtsfest sein würde. Die Begründung für eine Sonntagsöffnung, so könnten dichte Menschenmengen verhindert werden, die in der Pandemie das Infektionsrisiko senkten, war allzu dünn, zumal die für Infektionsschutzrecht zuständige Kammer am OVG zu entscheiden hatte.
Krise hat erste Geschäftsinhaber zur Aufgabe ihres Ladens gebracht
In diesem Fall sind weniger die Richter als die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zu rügen. Zu behaupten, sie sorgten sich um den Schutz der Arbeitnehmer, der Verkäufer und Verkäuferinnen, ist geradezu scheinheilig. In Wirklichkeit sägt Verdi an dem Ast, auf dem sie sitzt.
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Die Corona-Krise hat schon jetzt erste Geschäftsinhaber zur Aufgabe ihres Ladens gebracht. Sehenden Auges den Widerstand gegen gegen Sonntagsöffnungen fortzusetzen, ist nur eins: ideologisch.
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