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Nach der FlutkatastropheWann die Versicherung jetzt zahlt – und wann nicht

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Völlig zerstört sind viele Häuser seit der Flutkatastrophe. 

Völlig zerstört sind viele Häuser seit der Flutkatastrophe. 

Köln – Die großen Schäden durch Überschwemmungen führen zu der Frage, ob man sich wenigstens dagegen versichern kann. Es geht um die Versicherung von Wohngebäuden und Hausrat.

Versicherung gegen Elementargefahren

Die üblichen Policen decken Schäden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Mit diesen Policen kann man eine Versicherung gegen Elementargefahren verbinden. Dazu zählen Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Die Deckung wird in den meisten Fällen im Paket angeboten.

Starkregen auch einzeln zu versichern

Mancher Versicherer, so die Provinzial Rheinland, bietet auch einzelne Bausteine an, etwa gegen Starkregen. Die Versicherungsgruppe DEVK bietet seit 2011 Wohngebäude- und Hausratversicherungen nur noch im Verbund mit Elementarschutz an. Will der Kunde den elementaren Zusatz nicht, muss er ihn aktiv abwählen.

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Um das Überschwemmungsrisiko je nach Region detailliert einzuschätzen, haben die Versicherer nach Auskunft Ihres Spitzenverbandes GDV inzwischen ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „ZÜRS Go“ entwickelt. In das System wurden insgesamt über 22 Millionen Adressen eingespeist. Jede Adresse wird, je nach Höhe des Überschwemmungsrisiko, einer von vier Gefährdungsklassen zugeordnet.

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Neuerdings wurde das System durch drei Gefährdungsklassen für Starkregen ergänzt. In Klasse 1 sind Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen (geringes Risiko). Klasse 3 (hohes Risiko) enthält Gebäude, die sich im Tal oder in der Nähe eines Gewässers befinden.

Hochrisikoklassen meist mit Selbstbeteiligung

In den Hochrisikoklassen seien die Annahmerichtlinien streng und in der Regel mit Selbstbeteiligung des Kunden am Schaden gekoppelt, heißt es in der Branche. Als nicht versicherbar gelten bei manchen Versicherern etwa Teile der Kölner- und Rodenkirchener-Altstadt wegen der Nähe zum Rhein.

Schäden müssen dokumentiert sein

Kommt es zum Schadensfall, sollten Betroffene diesen möglichst genau dokumentieren und dem Versicherer umgehend melden. „Machen Sie Fotos und Videos, damit es später nicht zu Beweisproblemen kommt, und erstellen Sie eine Liste mit den beschädigten Gegenständen“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Darüber hinaus sind Betroffene verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die den bereits entstandenen Schaden nicht noch größer machen. „Greift die Elementarschaden-Versicherung ist meistens der Schadenshergang unstreitig“, sagt Fachanwältin Aylin Kempf. (ccr)

Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW sieht das Problem weniger darin, dass ein ganz geringer Teil von Immobilien nicht versichert werde, sondern darin, dass die Versicherungsprämie in Hochrisikogebieten sehr hoch und oft nicht tragbar seien. Ein Vergleich der Angebote sei ratsam.

Wie bei früheren Hochwasserkatastrophen wird es wieder eine Diskussion darüber geben, ob eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden sinnvoll sei. Die Versicherer halten wenig davon. Sie befürchten, dass dann die allgemeinen und individuellen Bemühungen um Hochwasserschutz nachließen, weil ja alles versichert sei, und die Schäden massiv steigen würden. Dafür müsste die Versicherungswirtschaft eine hohes Risikokapital bereithalten. Derzeit sind im Bundesschnitt 46 Prozent der Wohngebäude und ein deutlich geringerer Anteil von Hausrat gegen Elementarschäden versichert.

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