Testament, Ehevertrag und Co.Diese vier Geld-Irrtümer über die Ehe sind problematisch

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Eine Heirat bringt zahlreiche rechtliche Konsequenzen mit sich.

Eine Heirat bringt zahlreiche rechtliche Konsequenzen mit sich.

Köln – Dass eine Heirat steuerliche Vorteile mit sich bringen kann, ist den meisten bekannt. Bei anderen fundamentalen Geld-Fragen rund um die Ehe herrscht dagegen oft Unwissenheit. Stefanie van Dawen ist Vermögensnachfolgeplanerin. Zudem berät sie Familien bei der Finanzplanung. Sie räumt mit den häufigsten Irrtümern auf:

Irrtum Nr.1: „Ist doch egal, auf welches Konto das Gehalt geht − wir sind verheiratet.“

Dieser Aussage liegt das Verständnis zugrunde, dass beide Ehepartner die gleichen Rechte haben. „Der gefühlte Berechtigte ist aber keineswegs immer identisch mit dem wirtschaftlich Berechtigten“, sagt van Dawen. Heißt: Man mag sich gleichberechtigt fühlen, in Wahrheit aber gehört das Geld auf dem Konto einzig dem Kontoinhaber.

„Werden zwei Gehälter auf das Konto von nur einer Person gezahlt, bedeutet das, dass im steuerlichen Sinne ungewollte Schenkungen entstehen oder im Konfliktfall Zugriffsmöglichkeiten eingeschränkt werden können.“ Die Ehepartner sollten daher klären, wem das Guthaben oder die Schulden gehören und wer Zugriff auf die Konten hat.

Über das Konto etwa des Hauptverdieners, auf das beide Gehälter fließen, lässt sich daher für die andere Person nicht automatisch ein eigenes Vermögen oder eine eigene Altersvorsorge aufbauen. Das sei jedoch schon allein aus Gründen der wirtschaftlichen Unabhängigkeit wichtig, sagt van Dawen.

Irrtum Nr.2: „Uns gehört jetzt alles gemeinsam. Wir haben ja keinen Ehevertrag.“

Das ist keineswegs der Fall. „Ohne Ehevertrag findet zu keinem Zeitpunkt eine Vermischung von Vermögen statt, lediglich ein möglicher Ausgleich eines Zugewinns bei Beendigung der Ehe“, sagt van Dawen. Denn wer ohne Ehevertrag heiratet, lebt in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, alles, was ein Partner mit in die Ehe bringt, gehört weiterhin ihm – ob das Auto, Möbel oder die Immobilie, in der nun beide gemeinsam wohnen. Und auch wenn ein Partner während der Ehe etwas anschafft, gehört dies erst mal ihm. Nur wenn Ehepartner per Vertrag gemeinsam etwas erwerben wie zum Beispiel eine Immobilie, werden beide Eigentümer und partizipieren am Vermögenszuwachs.

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Im Fall einer Scheidung wird ein möglicher Zugewinn im Vermögen − sofern er nicht gleichmäßig stattgefunden hat − untereinander ausgeglichen. Dies erfolgt durch Feststellung des zum Zeitpunkt der Scheidung vorhandenen (End-)Vermögens abzüglich des sogenannten Anfangsvermögens, was jeder bereits vor der Ehe besaß. Nur wenn es hier während der Ehe zu sehr unterschiedlichen Vermögenszuwächsen gekommen ist, erfolgt ein Ausgleich der Zuwächse bzw. des Zugewinns. Das, was schon vor der Ehe da war, bleibt bei der Aufteilung außen vor. Dieser sogenannte Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass der Partner, der während der Ehe etwa aufgrund der Kindererziehung weniger „dazugewonnen“ hat, finanziell nicht benachteiligt wird.

Irrtum Nr.3: „Mein Ehepartner verdient gut. Da bin ich auch abgesichert.“

Solange eine Ehe harmonisch verläuft, mag das stimmen. Kommt es aber zu einer Trennung, kann sich das schnell ändern, denn dann gehen Eheleute auch finanziell getrennte Wege. „Nach einer Scheidung besteht mitunter kein Unterhaltsanspruch“, sagt van Dawen. Unterhalt muss ein Partner dem anderen nur zahlen, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt – zum Beispiel, wenn dem geringer verdienenden Ehepartner keine Arbeit mehr zugemutet werden kann oder kleine Kinder unter drei Jahren betreut werden müssen. Sind die Kinder älter, wird zumindest eine Teilzeitbeschäftigung vorausgesetzt.

„Deshalb ist es sinnvoll, Vermögensverteilungen und Ausgleichszahlungen noch während des Ehelebens anzusprechen und im besten Fall schriftlich festzuhalten“, sagt van Dawen.

Irrtum Nr.4: „Wir brauchen kein Testament. Ich erbe eh alles. Wir haben keine Kinder.“

„Das ist ein Trugschluss“, sagt van Dawen. Tatsächlich greift ohne Testament die gesetzliche Erbfolge. Wer was erbt, richtet sich dann nach dem Verwandtschaftsverhältnis: Ohne Testament erben als Erstes die nächsten Verwandten, neben dem Ehepartner also Kinder und Enkel. Gibt es weder Kinder noch Enkel, treten die Eltern in die gesetzliche Erbfolge ein und bilden mit dem Ehepartner eine Erbengemeinschaft. Van Dawen habe bereits öfter den Fall erlebt, dass das eigene Haus plötzlich zu einem Viertel den Schwiegereltern gehörte.

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