Urlaubsrecht in der Corona-KriseUnter diesen Umständen verfällt Urlaub nicht

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Urlaubsplanung

Symbolbild

Berlin – Im vergangenen Jahr waren Reisen die meiste Zeit schwierig – mancher Arbeitnehmer hat daher nicht alle Urlaubstage aufgebraucht. Das Leben im Homeoffice verführt überdies dazu, die üblichen Arbeitszeiten zu überschreiten. Wir beantworten die rechtlichen Fragen dazu.

Unter welchen Umständen kann ich übrig gebliebenen Urlaub von 2020 noch nutzen?

In den meisten Fällen werden die Urlaubstage mit dem Jahreswechsel verfallen sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme, die vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern derzeit noch nicht bewusst ist. Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2019 müssen die Betriebe jedem Mitarbeiter klar ankündigen, dass sein Urlaub verfällt, wenn er ihn nicht im Kalenderjahr nimmt. „Sonst lassen sich die Urlaubstage auf 2021 übertragen“, sagt Anwalt Volkert Serth von der Wirtschaftskanzlei FPS in Frankfurt. Die Änderung der Rechtspraxis im Vergleich zu dem, was in Deutschland lange üblich war, geht auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zurück. Wenn der Arbeitgeber also geschlafen hat, dann können Sie in diesem Jahr besonders viel Urlaub nehmen.

In welcher Form muss der Betrieb über den Verfall des Urlaubs informieren?

Typisch wäre eine E-Mail mit Lesebestätigung. Der Hinweis auf den Verfall des Urlaubs muss zudem so rechtzeitig erfolgen, dass die Arbeitnehmerin noch eine Chance hat, die Tage noch in dem betreffenden Jahr zu nehmen. Anwalt Serth empfiehlt den Unternehmen, die Mitarbeiter sicherheitshalber bereits bis Ende April zu benachrichtigen. Auch ein späterer Zeitpunkt dürfte noch ausreichen, aber beispielsweise im Herbst wird es zu spät sein, um der Fürsorgepflicht noch nachzukommen. Wer also erst im November seine eine Warnung zu verfallendem Jahresurlaub von der Personalabteilung erhalten hat, kann die verbliebenen Tage gesehen also vermutlich noch 2021 nutzen. Die Arbeitsgerichte haben über solche Fälle allerdings noch nicht entschieden, so dass noch keine Klarheit herrscht.

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Der Urlaub ist auch dann zu nehmen, wenn keine urlaubsmäßigen Aktivitäten möglich sind. „Wenn kein Flieger geht, müssen Sie den Urlaub eben zuhause nehmen“, sagt Serth. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihn zurückzunehmen.

Epidemiologen erwarten für den Frühsommer einen hohen Krankenstand, wenn die gefährdeten Gruppen geimpft sind und die übrige Bevölkerung mit den Einschränkungen nachlässt. Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank werde?

Die Urlaubstage bleiben erhalten, wenn Sie ein Attest vorlegen. Für den Zeitraum, in dem die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt, wird der Urlaub nicht verbraucht.

Im Homeoffice arbeite ich immer wieder länger als eigentlich vorgesehen. Wie gehe ich damit um?

Auch im Lockdown gelten die gleichen Regeln wie sonst. „Die Arbeitgeber sind verpflichtet, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten“, sagt Serth. Es sei inzwischen üblich geworden, dass die Mitarbeiter zuhause ihre Arbeitszeit dokumentieren. Sie können beispielsweise in eine Excel-Tabelle in der Cloud eintragen, von wann bis wann sie gearbeitet haben. „Wird die Arbeitszeit überschritten, ist das in Freizeit auszugleichen“, so Serth.

Wie ist mit der unklaren Situation zuhause umzugehen, wenn auch Kinder und Haushalt Aufmerksam fordern?

Hier ist gutes Zusammenspiel zwischen dem Betrieb und seinen Mitarbeitern gefragt. Die Arbeitnehmer sollten die tatsächliche Arbeitszeit nach besten Gewissen erfassen, und die Arbeitgeber müssen Vertrauen entwickeln. „Die Arbeitszeit ist im Homeoffice nun einmal schwieriger zu überwachen“, sagt Serth. Die Situation löst bei einigen Chefs zwar Misstrauen hervor. Jetzt ist aber nicht die Zeit für besondere Strenge.  

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