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VersicherungenWann sich lange Treue für Kunden auszahlt

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Vertrag unterschreiben Symbolbild

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Köln – Lohnt es sich für den Versicherungsnehmer, sich vertraglich für längere Zeit an einen Versicherer zu binden? In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das nicht möglich. Nach dem Pflichtversicherungsgesetz endet das Versicherungsverhältnis spätestens ein Jahr nach Vertragsabschluss. Es verlängert sich um ein Jahr, wenn nicht vorher gekündigt wird.

Anders ist es in der privaten Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäudeversicherung. Hier ist die Laufzeit der Verträge zwar nicht ausdrücklich limitiert, der Kunde hat aber nach drei Jahren ein Kündigungsrecht, egal wie lange der Vertrag läuft. Manche Gesellschaften wie Axa und DEVK beschränken sich auf Jahresverträge, die sich verlängern, wenn nicht gekündigt wird. Andere wie die Allianz gewähren Beitragsnachlass bei dreijähriger Laufzeit. Die Gothaer bietet nach eigenen Angaben Laufzeiten von einem Jahr, drei und sogar fünf Jahren. Rabatt (fünf Prozent) gibt es nur bei fünfjähriger Kundenbindung.

Kundenbindung ist besser geworden

Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, empfiehlt die einjährige Laufzeit, damit der Versicherungsnehmer flexibel bleibt. In Einzelfällen könne sich eine längere Bindung lohnen, wenn man sich bei seinem Versicherer gut aufgehoben fühle und der Beitragsnachlass attraktiv sei. Weidenbach weist darauf hin, dass sich in Sachen Kundenbindung einiges verbessert hat. Früher sei eine Laufzeit von zehn Jahren zulässig gewesen. Je kürzer die mögliche Bindung, desto besser für den Wettbewerb in der Branche.

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Im Schadensfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht. Es könnte ja sein, dass der Versicherer sich wundert, wie der Schaden zu Stande gekommen ist – oder dass der Versicherte von der Regulierung enttäuscht ist.

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