Wegen PreisabsprachenStreit um Kartellstrafe für Kölschbrauer geht weiter

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Kölsch

Ein Köbes trägt Kölsch-Bier aus. 

Düsseldorf – Der Rechtsstreit um eine Kartellbuße gegen drei Kölschbrauer geht weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft sowie das Kartellamt stimmten einer im Februar erörterten Einstellung des Verfahrens nicht zu, so das Oberlandesgericht Düsseldorf. Mitte des Monats geht es weiter mit Zeugenvernehmungen.

Vor dem 4. Kartellsenat wehren sich die Brauereien Früh,  Gaffel sowie Erzquell mit der Marke Zunft-Kölsch  gegen eine Kartellstrafe.  Das Kartellamt hatte  2014 wegen Preisabsprachen Strafen von rund 338 Millionen Euro gegen 11 Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Nach Überzeugung der Behörde hatten sie 2006 und 2008 Preiserhöhungen abgesprochen. Flaschenbier soll so ein Euro pro Kasten teurer geworden sein. Die Preisbewegungen sollen von großen Pilsbrauereien ausgegangen sein. 

Im Juni hatte das Gericht einen  Bußgeldkorridor genannt.  Als höchste Untergrenze war das ein Betrag zwischen 53 000 und 285 000, die höchste Obergrenze lag zwischen 105 000 und 570 000 Euro. Demnach hätte Früh zwischen 285 000 und 570 000 zahlen müssen statt ursprünglich vom Kartellamt verhängten über drei Millionen. Die derzeit  schlechten Geschäfte der Brauereien könnten die Strafen noch verringern.  Kartellstrafen orientieren sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. (raz)

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