Digitales RezeptFragen und Antworten zu elektronischen Verordnungen

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(Symbolbild)

Berlin – Hunderte Millionen Rezepte stellen Ärzte in Deutschland jährlich aus – auf Papier. Das soll sich ändern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will möglichst bald ein elektronisches Rezept einführen.

Wie begründet Minister Spahn seinen Plan?

„Rezepte auf Papier, das ist bald Vergangenheit“, sagte Spahn unserer Redaktion. Er will an diesem Mittwoch in einer Klausur des Bundeskabinetts seinen Plan vorstellen, wonach Ärzte künftig die Medikamente auch online verschreiben können. Spahn: „Wir werden jetzt schnell die Weichen stellen, um die Chancen der Digitalisierung endlich auch fürs Gesundheitswesen nutzen zu können.“

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Kranke können den Arzt inzwischen auch per Videosprechstunde konsultieren. Für Spahn folgt aus diesem Schritt automatisch der nächste: „Fernbehandlung ohne elektronisches Rezept macht wenig Sinn“, erklärt der CDU-Politiker. Dieses sei die Voraussetzung für den Erfolg der Telemedizin und könne Patienten helfen, schnell und sicher Arzneimittel zu bekommen. Die SPD steht hinter der Novelle und will die Regelungen so bald wie möglich im Bundestag beraten.

Bis wann soll das elektronische Rezept Realität werden?

Nach einer gesetzlichen Anpassung will Spahn den Spitzenverbänden von Krankenkassen und Apotheken sowie den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen eine Frist von sieben Monaten einräumen, um die entsprechenden Rahmenverträge und Verordnungen zu ändern. Gleichzeitig soll das Abgabeverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apotheken bei ausschließlicher Fernbehandlung aufgehoben werden. Damit könnte das E-Rezept 2020 an den Start gehen. Es wird aller Voraussicht nach zunächst nur für Arzneimittel gelten. Um die Regelung bei Hilfsmitteln und Betäubungsmitteln will sich der Minister später kümmern.

Ist die Reform medizinisch und sicherheitstechnisch vertretbar?

Bundesärztekammer-Präsident Ulrich Montgomery bejahte das Vorgehen des Ministers als „folgerichtig“, nachdem der Ärztetag bereits die berufsrechtlichen Hürden für die ausschließliche Fernbehandlung aus dem Weg geräumt habe. Montgomery erinnerte zugleich an die Sorgfaltspflicht. Ärztinnen und Ärzte müssten „in jedem Einzelfall prüfen, ob die Arzneimittelverschreibung aus der Ferne medizinisch vertretbar ist oder nicht“, sagte Montgomery unserer Redaktion.

Arne Schönbohm, der Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik begrüßte Spahns Vorschläge. Er bereitet ein „angemessenes IT-Sicherheitsniveau“ für die Akteure im Gesundheitswesen vor. Dabei sollten auch neue Anwendungen sowie die dafür zu nutzenden Mobilgeräte einer umfassenden Risikoanalyse unterzogen und mögliche Restrisiken bei der Datensicherheit transparent gemacht werden. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sieht den Datenschutz gewähreistet.

Welche Nachteile sehen Kritiker des Spahn-Plans?

Die Stiftung Patientenschutz befürchtet allerdings Nachteile vor allem für ältere Patienten. „Viele von ihnen sind gar nicht in der Lage, mit digitalen Geräten umzugehen“, warnte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Die Linken sehen die Gefahr, dass „telemedizinische Angebote als kostengünstiger Ersatz für wirtschaftsschwache Regionen durchgesetzt werden“. E-Rezept statt Arztbesuch? SPD-Mann Lauterbach weist die Befürchtung zurück, Telemedizin werde den Kontakt zwischen Arzt und Patienten ersetzen. „Dort, wo Telemedizin bereits angewandt wird, ist das nicht der Fall.“

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