Hambacher Forst„Baumhäuser brauchen Genehmigung“ – Kritik von Grünen

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Baumhaus

Polizisten stehen im Hambacher Forst unter Baumhäusern.

Rund 50 Baumhäuser im Hambacher Forst sollen geräumt werden, weil sie keine Baugenehmigung haben. Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlage für ihre „Nutzungsuntersagungs- und Beseitigungsverfügung“ das Bauordnungsrecht. Die Anordnung zur Räumung hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung von Ina Scharrenbach am Mittwochabend erlassen.

Wie aus einem Schreiben des Bauministeriums hervorgeht, habe man mit dem Innenministerium bei einer Ortsbegehung mit den Bauordnungsämtern der Stadt Kerpen und des Kreises Düren Ende August festgestellt, dass in den Baumhäusern Küchen und Heizungen installiert seien. Demnach sei klar, dass es sich um einen dauerhaften Wohnsitz handele. Juristisch seien die Baumhäuser somit „bauliche Anlagen“, die genehmigungspflichtig seien. Eine solche Genehmigung sei jedoch nie erteilt worden und könne auch nicht erteilt werden.

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„Weil Gefahr in Verzug für Leib und Leben besteht, waren die Behörden jetzt gezwungen, den Abriss dieser Baumhäuser anzuordnen“, heißt es in dem Schreiben. Es sei klar geworden, dass die Häuser „massiv gegen Brandschutzvorschriften verstoßen“. Da sich die Häuser in rund 20 Metern Höhe befänden und sie aus Holz bestünden, kämen Feuerwehr und Rettungskräfte nicht schnell genug zur Hilfe. „Unwegsames Waldgelände“ trage dazu ebenfalls bei. „Brandschutz erfordert unmittelbares Einschreiten“, erklärte dazu ein Ministeriumssprecher.

Grüne: Fadenscheiniger Vorwand

Für die Vorsitzende der Grünen NRW, Mona Neubaur, ist das ein „fadenscheiniger Vorwand“. Die Räumung stelle eine unverantwortliche Provokation seitens der Landesregierung dar: „Während in Berlin die Kohlekommission tagt, wird im Hambacher Wald alles für die Schaffung von unumkehrbaren Fakten vorbereitet.“ Anton Hofreiter, Chef der Grünen-Bundestagsfraktion, sprach von einer „völlig unverantwortlichen Eskalation“ und bezeichnete das Brandschutz-Argument als „an den Haaren herbeigezogen.“

Sebastian Hartmann, der Vorsitzende der NRW-SPD, ruft zur friedlichen Beilegung des Konflikts auf: „Protest ja, Gewalt nein – das gilt für alle Seiten.“ Hartmann wirft Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) vor, die Chance verpasst zu haben, zwischen den Fronten zu vermitteln. „Der Rückgriff auf die Polizei zeigt die Hilflosigkeit der schwarz-gelben Landesregierung“, so Hartmann. Und weiter: „Kein gesellschaftlicher Konflikt darf auf dem Rücken und den Knochen von Polizistinnen und Polizisten ausgetragen werden.“ Zu den Brandschutzvorwürfen äußerte sich der SPD-Vorsitzende nicht.

„Sofern eine gerichtliche Prüfung nicht zu einem anderen Ergebnis kommt, muss selbstverständlich der Rechtsstaat auch im Hambacher Forst durchgesetzt werden“, meint Johannes Vogel, Generalsekretär der FDP in NRW. Die Polizistinnen und Polizisten, die das gerade täten, hätten volle Rückendeckung verdient. Vogel kann die Sichtweise der Grünen nicht nachvollziehen: „Wer bei der Durchsetzung des Rechtsstaates, so wie die Grünen, von einer gezielten Provokation spricht, disqualifiziert sich für die weitere Debatte.“ Denn es bleibe Fakt, dass Grüne und SPD 2016 das Schicksal des Hambacher Forstes damals selbst besiegelt und die Rechtsgrundlage geschaffen hätten, die jetzt die Ausgangslage sei. Damit spielt der FDP-Politiker darauf an, dass die rot-grüne Landesregierung 2016 den Abholzplänen noch zugestimmt hatte.

CDU: Für Aktivisten keine Sonderbehandlung

Darauf meint auch Josef Hovenjürgen, Generalsekretär der NRW-CDU. Er verteidigt die Räumungen: „„Die Landesregierung macht deutlich, dass das Recht und die Folgen für alle gelten. Sogenannte Aktivisten können keine Sonderbehandlung erwarten. Illegal erbaute Baumhäuser oder Blockaden gehören entfernt, jeder Bürger kennt das Baurecht aus seinem eigenen Umfeld.“ Eine Rettung des Forsts sei nicht mehr möglich. Selbst wenn man morgen aus der Braunkohle aussteigen würde, müsste er abgeholzt werden, da die Fläche für eine Neumodellierung der Landschaft benötigt werde.

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