Neuzuschnitt der WahlkreiseNRW schafft Bürgermeister-Stichwahl ab

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Der NRW-Landtag hat die Bürgermeister-Stichwahl abgeschafft.

Düsseldorf – Der NRW-Landtag hat die Bürgermeister-Stichwahlen am Donnerstag abgeschafft und zugleich einem Neuzuschnitt der Wahlkreise zugestimmt. SPD, Grüne und AfD stimmten dagegen. Vorausgegangen waren lebhafte Debatten. Die CDU/FDP-Regierungsfraktionen begründeten den Schritt mit einer rapide sinkenden Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang.

Die SPD- und Grünen-Opposition argumentierten hingegen, gerade durch die Abschaffung der Stichwahl könnten künftig Bürgermeister ins Amt kommen, die nur von einer Minderheit der Wähler getragen würden. In einer Experten-Anhörung hatten Verfassungsrechtler die geplanten Änderungen kritisch beurteilt. Die SPD will dagegen vor den Verfassungsgerichtshof ziehen in Münster ziehen.

Minderheiten könnten für Amtseinzug reichen

Die Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahl war im Düsseldorfer Landtag am Donnerstag hart umkämpft. „Das ist ein Angriff auf unsere kommunale Demokratie“, kritisierte der SPD-Abgeordnete Christian Dahm. Der CDU-Fraktion gehe es vor allem um Macht, nicht um eine Stärkung der demokratischen Repräsentanz. Durch die Abschaffung der Stichwahl könnten künftig Bürgermeister ins Amt kommen, die nur von einer Minderheit der Wähler getragen würden. „Bürgermeister sind die ersten Repräsentanten und müssen alle politischen Entscheidungen in den Städten und Gemeinden vertreten – sie brauchen eine breite Mehrheit hinter sich“, sagte der Oppositionspolitiker.

Zuvor hatte die Opposition eine dritte Lesung des Gesetzes durchgesetzt. Das geänderte Wahlrecht wird bereits bei den nächsten Kommunalwahlen im September 2020 gelten, wenn dem rechtlich nichts entgegensteht. Die kommunale Stichwahl war in NRW erstmals 1994 eingeführt, 2007 abgeschafft und dann 2011 wieder eingeführt worden.

Die CDU/FDP-Regierungskoalition begründete die neuerliche Abschaffung damit, dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen im zweiten Wahlgang zum Teil um bis zu 20 Prozentpunkte sinke. Dadurch seien die Kandidaten nicht ausreichend demokratisch legitimiert, sagte CDU-Kommunal-Experte Jörg Geerlings.

„Schwarzer Tag für Demokratie“

Geändert wird künftig auch die Einteilung der Wahlkreise. Sie werden nicht mehr nach der Zahl der Einwohner berechnet, sondern nach Wahlberechtigten. In Vierteln mit einem hohen Anteil nicht-wahlberechtigter Ausländer kommen damit künftig mehr Bürger auf einen Abgeordneten. SPD-Oppositionsführer Thomas Kutschaty hatte dies scharf kritisiert, weil damit Bezirke, die tendenziell zu den sozial benachteiligten zählen, künftig schlechter politisch vertreten seien. Grünen-Kommunalexperte Mehrdad Mostofizadeh bezeichnete die Änderung des Kommunalwahlrechts als „schwarzen Tag für die Demokratie“ und bezweifelte, dass sie überhaupt erforderlich sei. Innenminister Herbert Reul (CDU) verteidigte die Wahlrechtsreform. Der neue Gesetzentwurf sei zustimmungsfähig und verfassungskonform.

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