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NRW-UmweltministerinKeine automatischen Fahrverbote zum 1. Januar in NRW

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Autos

Düsseldorf: Autos stauen sich in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Düsseldorf – Das Aachener Dieselurteil wird aus Sicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht automatisch Fahrverbote zum Jahresbeginn 2019 nach sich ziehen.

Bis zum 1. Januar seien lediglich neue Luftreinhaltepläne vorzulegen, erklärte Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am Donnerstag in einer Aktuellen Stunde des Düsseldorfer Landtags.

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid müssten aber nicht schon zu Jahresbeginn eingehalten werden. Ziel sei, einen Luftreinhalteplan vorzulegen, mit dem sie spätestens bis Mitte 2020 eingehalten werden könnten, sagte Heinen-Esser. „Dafür stehe ich als neue Umweltministerin Nordrhein-Westfalens.“

Die Bezirksregierungen arbeiteten daran, bis zum 1. Januar in allen Regionen, in denen Klageverfahren laufen, geänderte Luftreinhaltepläne vorlegen, berichtete die Ministerin. Das Aachener Verwaltungsgericht habe erstmals diese zeitliche Grenze gesetzt; inhaltlich enthalte das Urteil aber nichts Neues zur Zulässigkeit von Fahrverboten.

Ebenso wie SPD, Grüne und FDP hält Heinen-Esser Hardware-Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen mit hohem Stickoxid-Ausstoß auf Kosten der Autoindustrie für eine optimale Lösung. Allerdings gebe es derzeit keine rechtliche Möglichkeit, die Hersteller dazu zu zwingen. Grünen-Fraktionschef Arndt Klocke hielt dagegen, die Bundesregierung könne die Rechtslage aber ändern. (dpa)

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