Kompromiss diesmal möglich?Unionsfraktionsspitze zeigt sich gesprächsbereit zur Wahlrechtsreform

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Der Politiker steht vor einer grauen Wand und gestikuliert mit der rechten Hand, wahrend er spricht.

Thorsten Frei (CDU) spricht während der Debatte der Bundestagssitzung. (Symbolbild)

Der Bundestag platzt aus allen Nähten. Mit einer Wahlrechtsreform wollen die Ampel-Fraktionen wieder zur Regelgröße zurück. Die Opposition lehnt die Pläne ab - will sich aber für Gespräche offen zeigen.

Die Spitze der Unionsfraktion hat die aktuellen Vorschläge der Ampel-Koalition zur Wahlrechtsreform erneut abgelehnt, sich aber bereit zu Gesprächen über Alternativlösungen gezeigt. Er rechne damit, dass es in der laufenden Woche Gespräche der Fraktionsvorsitzenden zu dem Thema gebe, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. „Sollte der derzeitige Entwurf Gesetz werden, überlegen wir, das in Karlsruhe überprüfen zu lassen“, sagte er zugleich mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht.

Frei sprach von einem von der Ampel geplanten Paradigmenwechsel, der dazu führen würde, dass Gräben und Spalten in der Gesellschaft tiefer würden. Er plädierte für eine Diskussion über Änderungen im geltenden Wahlrecht, unter anderem bei der Zahl der Wahlkreise. Ein Zerwürfnis mit der CSU wollte Frei nicht erkennen. Es gebe Einvernehmen zu einer verfassungsrechtlichen Überprüfung, wenn der jetzige Entwurf Gesetz werde. Die CSU hatte scharf gegen die Pläne der Ampel-Koalition protestiert, CSU-Generalsekretär Martin Huber hatte sogar von organisierter Wahlfälschung gesprochen.

Die Ampel-Fraktionen hatten einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament immer weiter gewachsen - auf zuletzt 736 Abgeordnete. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten. (dpa)

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