Abo

Online-KleinanzeigenSo gehen Verkäufer bei der Warenübergabe auf Nummer sicher

Lesezeit 1 Minute
Nutzer ruft Ebay Kleinanzeigen auf dem Smartphone auf

Verkäufer sollten bei der Übergabe von verkauften Waren einige Dinge beachten.

Hamburg – Wer gebrauchte Gegenstände ohne größeren Aufwand loswerden möchte, landet fast zwangsläufig auf Kleinanzeigen-Seiten oder -Marktplätzen. Allerdings ist vielen nicht ganz wohl dabei, sich Fremde an die Wohnungstür oder ins Haus zu holen - und das nicht zu Unrecht, berichtet die „Computerbild“ (Ausgabe 25/18).

Polizeibekannt seien sowohl Fälle von Abholern, die sich als Räuber entpuppten, als auch Fälle von einschüchternd auftretenden Interessenten, die so versuchen, den Preis zu drücken.

Übergabe an öffentlichen Ort ausmachen

Wer Käufer lieber nicht an die Haustür, ins Haus oder in die Wohnung lassen möchte, sollte die Übergabe an einem belebten Ort wie einem Café vereinbaren. Ist die Ware dafür zu sperrig, sei es ratsam, eine vertraute Person zu bitten, bei der Besichtigung oder Übergabe daheim dabei zu sein.

Das könnte Sie auch interessieren:

Sinnvoll sei es auch, sich den Ausweis des Käufers zeigen zu lassen und das Dokument auf Echtheit zu prüfen. Letztlich zähle auch das Bauchgefühl: Passt einem der Ton des Interessenten nicht oder kommt einem etwas anderes seltsam vor, nimmt man am besten gleich Abstand vom Verkauf.  (dpa/tmn)

Rundschau abonnieren