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Umgangsrecht während Corona„Keine willkommene Ausrede, um Entfremdung zu betreiben“

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„Die Kinder wirken erkältet. Ich lasse sie jetzt auf Corona testen und bis das Ergebnis da ist, bleiben sie bei mir.“ Rein juristisch hat das andere Elternteil dagegen eine Handhabe. (Symbolbild)

  • In den Anwaltskanzleien häufen sich die Fälle, in denen ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind verwehrt und das mit der Coronakrise begründet.
  • Auch, wenn betroffene Eltern das Recht auf ihrer Seite haben: Die Familiengerichte arbeiten momentan nur im Not-Betrieb, nur Eilanträge werden bearbeitet.
  • Im schlimmsten Fall sieht ein Elternteil wochenlang sein Kind nicht mehr – und kann kaum etwas dagegen tun. Wir haben mit den Fachanwältinnen Martina Mainz-Kwasniok und Katharina Mosel über die aktuelle Situation gesprochen.

Köln – Homeschooling, Homeoffice, non-stop-Kinderbetreuung: Die Corona-Krise ist für alle Eltern eine herausfordernde Zeit. Für getrennte Paare birgt sie zusätzlich viel Konfliktstoff. Zumindest wenn sich diese uneinig sind über den Umgang des Kindes.

Martina Mainz-Kwasniok, Fachanwältin für Familienrecht in Aachen erlebt momentan vor allem zwei typische Fälle in ihrer Kanzlei: Das Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (also meistens die Mutter) geht ganz anders und viel vorsichtiger mit Krankheiten und möglichen Ansteckungsgefahren um als der Vater. Diese Mütter argumentieren: „Ich lasse mein Kind nicht mehr zum Vater, weil dieser die Sicherheitsvorschriften und das Kontaktverbot nicht sorgfältig einhält.“

Rechtlich ist das nicht zulässig. Wenn der andere Elternteil grundsätzlich Umgang hat und erziehungsfähig ist, sollte der Umgang auch jetzt normal weiterlaufen (siehe Infokasten zu den Aussagen des Bundesjustizministeriums). Auch wenn der andere Elternteil andere Vorstellungen hat in Bezug auf Alltagsfragen.

Richter arbeiten aktuell im Homeoffice

Wie können Anwälte dann reagieren? „Normalerweise würde ich bei Gericht einen Eilantrag mit Herausgabevollstreckung einreichen. De facto sieht es aber momentan so aus, dass die meisten Richter im Homeoffice arbeiten und ich dem betroffenen Mandanten nicht versprechen kann, das sich das Verfahren für ihn lohnt – ihm also sofort geholfen wird“, erklärt Martina Mainz-Kwasniok. Wenn der Umgang zwischen den Eltern allerdings gerichtlich geregelt wurde, durch einen Beschluss oder einen Vergleich, kann nachträglich ein Ordnungsgeld gegen den unwilligen Elternteil verhängt werden – vorausgesetzt dieses Ordnungsgeld wurde ebenfalls gerichtlich angedroht.

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Der andere typische Fall sieht so aus, dass das Elternteil, bei dem die Kinder im Umgang waren, diese einfach einbehält. Die Begründung: „Die Kinder wirken erkältet. Ich lasse sie jetzt auf Corona testen und bis das Ergebnis da ist, bleiben sie bei mir.“ Auch hier wieder: rein juristisch hat das andere Elternteil dagegen eine Handhabe. Diese praktisch durchzusetzen ist momentan allerdings schwierig.

„Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, und das gilt auch im Familienrecht. Es gibt bisher keine Präzedenzentscheidungen für Pandemien. Corona sollte jedoch für Eltern keine willkommene Ausrede sein, um unliebsamen Umgang zu verweigern und Entfremdung zu betreiben“, findet Mainz-Kwasniok.

Es gibt auch positive Fälle: Plötzlich funktionieren Absprachen wieder

Genau das passiert aktuell aber leider häufig. Gleichzeitig hat die Anwältin aber auch schon positive Fälle erlebt: „Bei manchen Eltern, wo die Fronten bisher sehr verfeindet waren, sind plötzlich wieder Absprachen möglich.“ Weil beide nun aufeinander angewiesen sind in Punkto Kinderbetreuung. Ein Beispiel: Eine Mutter, die bisher dem Vater gegenüber sehr restriktiv war in Bezug auf den Umgang, hat ihn nun gebeten, die Kinder während der Corona-Zeit komplett zu betreuen. Weil sie eine Vorerkrankung hat und niemanden und auch nicht sich selbst gefährden möchte.

Das Bundesministerium der Justiz zum Umgang in der Corona-Krise

„Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten. Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang, gilt sie trotz der Coronakrise weiter. Ergibt sich Bedarf für eine Änderung der Umgangsregelung, sind alle Beteiligten aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Weg zum Familiengericht ist weiterhin möglich, wenn eine solche Lösung scheitert. Das gilt auch für die Frage, ob das Kind von einem zum anderen Elternteil wechseln soll.“

Die Familienanwältin rät getrennten Paaren zur Suche nach einer einvernehmlichen Lösung. „Es kann nämlich auch nach hinten losgehen, ohne triftigen Grund den Umgang einzuschränken“, so ihre Einschätzung. Wenn der Lebensmittelpunkt später vor Gericht geklärt werden muss, und ein Elternteil die Corona-Zeit als Beweis für den Machtmissbrauch und die Bindungsintoleranz des anderen anführt, ist es denkbar dass die Kinder demjenigen zugesprochen werden, der bindungstoleranter gegenüber dem anderen Elternteil ist. „Weil damit sicher gestellt ist, dass die Kinder eine Bindung zu beiden Eltern erfahren, und nicht nur zu einem von beiden.“

Manche Eltern begeben sich in Privatquarantäne

Rechtsanwältin Katharina Mosel ist Fachanwältin für Familienrecht, Erbrecht und Mediatorin in Köln. Auch sie erlebt in ihrer Kanzlei aktuell Beispiele, in denen ein Elternteil das Kind einfach nicht mehr an den anderen herausgibt. Viel Handhabe haben die betroffenen Eltern da leider nicht. „Die Richter nehmen nur noch Eilsachen an und ich muss mit den jeweiligen Mandanten abwägen, ob ihr Fall tatsächlich einer einstweiligen Anordnung bedarf, ob hier tatsächlich das Kindeswohl gefährdet ist. Wir Anwälte können dem anderen Elternteil einen bösen Brief schreiben, aber insgesamt haben wir momentan nur wenig Möglichkeiten.“

Die Familienrechtlerin hat auch schon den Fall erlebt, in dem ein Elternteil sich mit dem Kind in Privatquarantäne begeben und verkündet hat: „Ich gehöre zur Risikogruppe und gebe daher mein Kind nicht mehr raus.“ Der andere Elternteil wird somit ausgeschlossen, im schlimmsten Fall für viele Wochen lang. Auch wenn er über Videochat mit seinem Kind kommunizieren kann: den tatsächlichen Umgang ersetzt das nicht.

„Aktuell herrscht Wild-West-Manier“

„Aktuell herrscht tatsächlich eine Art Wild-West-Manier. Es gibt keine Rechtssprechung zu der aktuellen Situation und wir Anwälte kommen an die Gerichte kaum dran, es sei denn, das Kindeswohl ist extrem gefährdet.“ Aus Sicht von Katharina Mosel nutzen vor allem die Eltern die Situation aus, die schon lange extrem verfeindet sind und nun mit Corona als Vorwand versuchen, dem anderen eins auszuwischen. „Wir appellieren daher an den gesunden Menschenverstand der Eltern. Und die meisten bekommen es ja tatsächlich hin.“ Manche ziehen plötzlich überraschend wieder an einem Strang. Wenn gar keine Lösung in Sicht ist, rät die Anwältin den Eltern sich gemeinsam mit Mitarbeitern des Jugendamts oder einer Familienberatungsstelle virtuell zusammenzusetzen. „Jede Lösung, die ich selbst erarbeiten kann, ist besser als eine von oben herab. Denn eine Entscheidung, die ich selbst treffe, kann ich gleichzeitig viel besser akzeptieren.“

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