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Silbereisens „Helene“ auf dem ArmKann ein Tattoo urheberrechtlich geschützt sein?

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Florian Silbereisen dürfte sich, rein rechtlich, sein Tattoo von Helene Fischer, weglasern lassen. 

Köln  – Tattoos sind beliebt. Doch wem gehören die Tattoos auf meiner Haut? Darf man sie einfach auf Facebook und Instagram posten? Und kann sich Florian Silbereisen seine Helene Fischer einfach so weg lasern lassen? Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Professor am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht klärt in einem Gespräch mit dem Informationsdienst Wissenschaft der Kölner Universität auf: 

Sind Tätowierungen Kunst? 

Peifer erklärt: „Tattoo-Stecher können künstlerischen Ruhm ernten. Dies ist etwa dem 1945 geborenen US-Amerikaner Don Ed Hardy gelungen, der nicht nur in Galerien ausstellte, sondern 2004 auch die Modemarke Ed Hardy 2004 durch Christian Audigier lizenzieren ließ, die Kleidung mit den Tattoos versieht.“ Daraus ergeben sich dann aber auch Urheberrechtsfragen. 

Kann Helene ihrem Ex verbieten, das Tattoo öffentlich zu zeigen? 

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„Hier greift mittlerweile sogar das europaweit geltende Datenschutzrecht. Es erlaubt die Nutzung personenbezogener Daten, also auch Bildnisse, nur mit Einwilligung des oder der Betroffenen. Die unerwünschte Verwendung kann also durchaus untersagt werden“, so Peifer.

Darf Florian Silbereisen sich das Tattoo einfach weg lasern lassen? 

Da beruhigt der Rechtswissenschaftler: „Die Vernichtung von Kunstwerken ist deren Eigentümer (also auch Silbereisen) immer gestattet.“

Selbst wenn der Künstler, also der Tätowierer dadurch ein Stück seiner entäußerten Seele unwiederbringlich verliert. „Fair wäre es, ihm ein letztes Foto des Kunstwerkes zu gestatten“, meint der Professor Peifer. 

Was muss man beachten, wenn man Tattoo-Fotos veröffentlicht?

Motive, wie Schnörkel, Herzen, Anker oder ähnliches sind gemeinfrei, dürfen von jedem gestochen werden, individuelle Motive dagegen sind geschützt. „In einem solchen Fall gehört das Motiv erst mal dem, der es stechen soll. Der Kunde benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis, wenn er es auf Facebook posten möchte“, sagt der Professor. Eine mündliche, auch eine Willenserklärung beinhaltende Vereinbarung reicht. Ob sie vorliegt, muss typischerweise der Kunde, nicht der Künstler beweisen.“

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Wie sieht es rechtlich aus, wenn Tattoos misslingen?

In solchen Fällen ist der Vertrag zwischen Künstler und Kunden verletzt. „Der Kunde kann Nacherfüllung (falls möglich) oder Schadensersatz verlangen, hat der Künstler allzu nachlässig gehalten, schuldet er sogar die Operationskosten sowie ein Schmerzensgeld. Denn wie bei guter Kunst, tut das Tattoo auch einmal weh“, sagt Peifer. 

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