Versteckte SchadstoffeWas Sie im Haushalt krank machen kann

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Verdeckte Schadstoffe: Gerade nach einer Renovierung oder nach einem Möbelkauf sollte man auf seltsame Neugerüche achten.

Verdeckte Schadstoffe: Gerade nach einer Renovierung oder nach einem Möbelkauf sollte man auf seltsame Neugerüche achten.

Sie sind unsichtbar, aber gefährlich: versteckte Gifte und Keime im Haushalt, die unter anderem Husten, Kopfschmerzen oder Allergien auslösen können. Dabei werden die Beschwerden oftmals nicht mit den gefährlichen Stoffen in Verbindung gebracht werden.

Duftlampen und Duschvorhänge können schaden

Die Krankmacher verstecken sich zum Beispiel in Möbeln, Duftlampen oder auch Duschvorhängen. Schon eine geringe Belastung mit Schadstoffen über Jahre hinweg kann nach Angaben der Stiftung Warentest chronische Schäden wie Schlaf- oder

Gedächtnisstörungen verursachen. Ab welcher Schadstoffmenge in der Luft Symptome auftreten, sei aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich.

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Vorsicht bei Farben und Lacken

Möglicherweise Krebs erregende Stoffe wie etwa Formaldehyd würden ab einer bestimmten Menge aber grundsätzlich immer ein Gesundheitsrisiko darstellen. So können Möbel aus Span- oder Faserplatten laut Stiftung Warentest und Umweltbundesamt als Bindemittel Formaldehydharze enthalten und das stechend riechende Gas Formaldehyd freisetzen. Vorsicht geboten ist auch bei Farben und Lacken, die Lösemittel an die Luft abgeben können.

Auf untypische Gerüche achten

Erste Anhaltspunkte für Schadstoffe in der Wohnung geben oft untypische Gerüche. Nach dem Kauf von Möbeln sei ein „Neugeruch“ für ein paar Tage allerdings normal, erklärt die Stiftung Warentest. Lüften schaffe hier meist Abhilfe. Allerdings: Möbel, die trotz intensiven Lüftens mehr als vier Wochen stinken, sollten Käufer reklamieren.

Allein auf seine Nase sollte man sich aber nicht verlassen: „Wer Monate nach Renovierungsarbeiten oder einem Möbelkauf in seiner Wohnung ständig unter Kopfschmerzen, Schwindel, Hustenreiz oder tränenden Augen leidet, sollte auch dann an Wohngifte denken, wenn es nicht (mehr) stinkt“, schreibt die Stiftung Warentest. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Beschwerden nachlassen, sobald man die Wohnung verlässt.

Bei Verdacht Wohnung prüfen lassen

Schon beim Kauf können Verbraucher versteckte Krankmacher vermeiden: Umweltzeichen wie der „Blaue Engel“, „Nature plus“, „Goldenes M“ und „ÖkoControl“ kennzeichnen emissionsarme Produkte bei Lacken, Möbeln, Matratzen, Laminat und Parkett.

Mieter dürfen laut Stiftung Warentest fristlos kündigen oder die Miete mindern, wenn eindeutige Hinweise für einen Zusammenhang zwischen Schadstoffen und einer „erheblichen“ Gesundheitsgefährdung bestehen. Allerdings: Der Mieter müsse beweisen, dass die Substanzen vorhanden und gefährlich sind – und das sei meist schwierig.

Wer einen Verdacht hat, kann seine Wohnung durch eine Umweltambulanz oder Baubiologen prüfen lassen. Der Verband der Baubiologen bietet zum Beispiel ein Beratungstelefon an und vermittelt Experten in der Nähe. (rer)

Spülschwämme, Duschvorhänge und Energiesparlampen - Lesen Sie im Einzelnen, wo im Haushalt weitere Krankmacher lauern können:

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Energiesparlampen: Quecksilber

Zwar sind Energiesparlampen im Gegensatz zu Glühbirnen umweltfreundlicher, sie enthalten aber geringe Mengen Quecksilber. Zerbricht eine Lampe, kann das Schwermetall ausströmen. Unmittelbar nach dem Bruch könne die Quecksilber-Belastung um das 20-fache über dem Richtwert von 0,35 Mikrogramm/Kubikmeter (µg/m3) für Innenräume liegen, erklärt das Umweltbundesamt.

Durch intensives Lüften sinkt die Belastung der Luft laut Umweltbundesamt aber deutlich. Kinder und Schwangere sollten sich von zerbrochenen Energiesparlampen fernhalten.

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Duschvorhänge, Elektrokabel & Co.: Weichmacher

Weichmacher sind Stoffe, die spröden Materialen beigemischt werden, um sie biegsam zu machen. Sie können sich laut Umweltbundesamt zum Beispiel in Fußbodenbelägen, Tür- und Fensterdichtungen, Elektrokabeln, manchen Möbeln, Badewanneneinlagen und Duschvorhängen verbergen.

Verbraucher sollten versuchen, weitgehend auf mit Weichmachern versetzte Kunststoffe, vor allem auf Weich-PVC, zu verzichten und auf andere Produkte, etwa aus Polyethylen (PE), auszuweichen.

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Duftlampen und -öle: Duftstoffe

Das Umweltbundesamt rät, zurückhaltend mit Duftlampen, Räucherstäbchen und Ähnlichem umzugehen. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt, Duftöle und Aromalämpchen allenfalls sparsam zu verwenden. Bekannt sei, so das Umweltbundesamt, dass manche Duftstoffe Kontaktallergien oder andere Unverträglichkeiten auslösen können.

Schlechte Luft sollte demnach nicht mit Duftstoffen überdeckt werden. Besser sei es, die Quellen unangenehmen Geruchs zu beseitigen und die Wohnung regelmäßig zu lüften und zu reinigen.

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Spülschwämme und Geschirrtücher: Keime

Gerade in der Küche können sich Keime und Mikroorganismen besonders gut vermehren. Die liebsten Aufenthaltsorte der Erreger: Spülschwämme und Geschirrtücher.

Die feuchten Textilien sind Nährböden für Keime aller Art. Spülschwämme und Geschirrtücher sollten nach Gebrauch umgehend zum Trocknen aufgehängt werden, empfiehlt das Umweltbundesamt. Zusätzlich sollte das Spül- und Trockentuch regelmäßig gewechselt und bei 60 Grad gewaschen werden. Wie Ihre Küche keimfrei wird, lesen Sie hier.

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Trinkwasserleitungen: Blei

Obwohl schon lange bekannt ist, dass Blei gesundheitsschädlich ist: Wasserleitungen aus Blei sind nach Angaben des Umweltbundesamtes in vielen Altbauten noch weit verbreitet. Die Folge könnten erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser sein, teilweise sogar über dem 2013 in Kraft getretenen Grenzwert von 10 Mikrogramm Blei/Liter Trinkwasser (µg/L).

Wer alte Bleileitungen in seinem Haus entdeckt, kann die Belastung laut Umweltbundesamt jedoch vermeiden, indem die alten Rohre durch neue Leitungen aus zertifizierten Materialien ersetzt werden: Geeignete Leitungsmaterialien seien Kunststoffe, Edelstahl oder Kupfer mit einem Zertifizierungszeichen der Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs (DVGW).

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Altbauten: Holzschutzmittel

Gerade in Altbauten verbergen sich nach Angaben der Stiftung Warentest noch alte Holzschutzgifte. Bis in die 80er Jahre seien giftige Holzschutzmittel noch ziemlich sorglos eingesetzt worden. Sie enthielten etwa die heute verbotenen Stoffe PCP, Lindan oder DDT. Auch Jahrzehnte nach der Anwendung sind Holzschutzgifte immer noch nachweisbar.

Symptome, die mit lang anhaltenden Holzschutzmittelbelastungen in Zusammenhang gebracht werden, reichen laut Stiftung Warentest von Hauterkrankungen über Leberstörungen bis zur Schwächung des Immunsystems.

Betroffene klagten häufig über Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Gereiztheit, Leistungsschwäche, Müdigkeit und Schlafstörungen. Oft treten die Beschwerden erst Jahre später auf und werden dann nicht direkt mit dem Holzschutzmittel in Verbindung gebracht. Sind Wohnräume mit Holzschutzmitteln belastet, empfiehlt die Stiftung Warentest Sanierungsmaßnahmen.

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Feuchte Wände: Schimmelpilz

Pilze, die an feuchten Wänden wachsen, können etwa Allergien oder Asthma hervorrufen. Ein Teil der Pilzbefälle in Wohnungen geht auf Baumängel zurück. Oft ist auch zu geringes Heizen oder falsches Lüften die Ursache. Um den Schimmelpilzbefall zu vermeiden, ist ausreichendes Lüften am wichtigsten.

Fünf Minuten Stoßlüftung kosten laut Stiftung Warentest kaum Heizenergie. Der Raum kühle nicht aus, denn Wände und Möbel gäben die gespeicherte Wärme so schnell nicht ab. Und die frische Luft wärme sich rasch auf.

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Heizkörperverkleidungen und Dachplatten: Asbest

Zwar ist Asbest in Deutschland seit 1993 verboten, doch noch immer findet sich der Schadstoff laut Stiftung Warentest erschreckend häufig in alten Wohnungen und Häusern. Dass der Schadstoff, der Lungenkrebs auslösen kann, sich noch in einigen Gebäuden verbirgt, hat einen Grund: „In den Jahrzehnten davor sind hierzulande Millionen Tonnen asbesthaltiger Materialien verbaut worden“, so Stiftung Warentest.

So lauert Asbest demzufolge noch in manchen Dach- und Fassadenplatten oder auch Heizkörperverkleidungen. Wer asbesthaltige Materialen entsorgen oder belastete Bauteile sanieren will, sollte sein kommunales Umweltamt zu Rate ziehen.

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