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WechseljahreVerbraucherschützer warnen: Diese Mittel dürften nicht verkauft werden

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Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Hormonen versprechen, die Beschwerden in der Menopause zu lindern. Doch Verbraucherschützer warnen vor den Mitteln.  

Köln – Hitzewallungen, Schlafstörungen, starke Stimmungsschwankungen, Haarausfall – viele Frauen kennen diese Symptome der Wechseljahre. Um die negativen Seiten der starken Hormonveränderung im Körper zu lindern, greifen einige Frauen zu Nahrungsergänzungsmitteln. Es gibt sie in den Drogerieregalen oder online zu kaufen. Ob sie wirklich helfen und unbedenklich für die Gesundheit sind, haben nun die Verbraucherzentralen in einem Marktcheck untersucht.

Verbraucherschützer: Keines der getesteten Produkte ist empfehlenswert

22 Nahrungsergänzungsmittel, die gegen die Begleiterscheinungen der Wechseljahre helfen sollen, haben die Verbraucherschützer getestet. Darunter Mittel von „ Das gesunde Plus Meno Aktiv Kapseln”. „Doppelherz Meno Rotklee” oder „Salus Meno-Aktiv” . Die Pillen enthalten alle Isoflavon aus Soja oder Rotklee. Das sind Pflanzenstoffe, die dem weiblichen Östrogen ähneln und hormonähnlich wirken sollen. Analysiert haben sie: Was in den Nahrungsergänzungsmitteln steckt, wie sie dosiert sind und wie sie beworben werden. Das Ergebnis: Keines der getesteten Produkte ist empfehlenswert.

Gesundheitliche Risiken

Zwei Drittel der getesteten Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für Isoflavone. Problematisch für Frauen in den Wechseljahren: Die Empfehlung der EFSA gilt nur für gesunde Frauen, die die Hormonveränderung bereits hinter sich haben.  „Weil keine Daten zur Wirksamkeit und zur Sicherheit für Frauen in den Wechseljahren vorliegen, raten wir von diesen Produkten ab“, so Jutta Saumweber, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Verbraucherschützer kritisieren auch, dass auf den Packungen der Nahrungsergänzungsmitteln keine Warnhinweise zur Dauer der Einnahme stehen. Für Produkte mit Soja-Isoflavonen empfiehlt die EFSA, das Mittel nicht länger als zehn Monate einzunehmen, bei Produkten mit Rotklee-Isoflavonen sind es nur drei Monate. Unerwünschte Nebenwirkungen der Mittel sind nicht bekannt, unklar ist allerdings, ob Isoflavone das Brustkrebsrisiko bei Frauen in den Wechseljahren erhöht.

Die Verbraucherschützer raten, solche Nahrungsergänzungsmittel nur nach Abspreche mit dem Arzt zu nehmen.  

Rechtliche Aspekte

Nahrungsergänzungsmittel brauchen keine spezielle Zulassung. Allerdings müssen sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, bevor sie auf den Markt kommen. Über die Hälfte der Produkte waren aber nicht beim BVL gelistet – sie dürften gar nicht auf dem Markt sein. Denn für die Lebensmittelüberwachung existieren diese Produkte nicht. Laut Bericht gehört das Produkt „Rotklee Meno Isoflavone“ aus der Apotheke zu den nicht gelisteten Produkten.

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Werbung mit Gesundheitsversprechen

Sechs Produkte werben mit gesundheitsbezogenen Angaben wie „dem positiven Effekt von Soja-Isoflavonen auf die Wechseljahre“. Weil die gesundheitliche Wirkung der Stoffe nicht nachgewiesen ist, ist es verboten damit zu werben. Die Health-Claims-Verordnung regelt, welche Gesundheitsaussagen auf Lebensmittel zulässig sind. (rha)

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