Online-Videotheken bei Stiftung WarentestAmazon, Apple, Maxdome und Netflix im Test

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Früher gingen viele Filmfans zur Videothek um die Ecke, wenn im Fernsehen nichts Gutes lief. Heute nutzen immer mehr Internetportale, die Filme legal und gegen Bezahlung anbieten. Die Stiftung Warentest hat 14 Online-Videotheken getestet, darunter Amazon, Apple, Maxdome und Netflix. In allen Portalen haben die Tester nach den gleichen 100 populären Filmen gesucht. Als Vergleichsmaßstab diente eine große Berliner Videothek; dort fanden sie 83 der 100 Titel.

Keine Online-Videothek im Test kann da mithalten. Den höchsten Wert erreicht iTunes von Apple: Dort sind 71 der gesuchten Filme ausleihbar. iTunes ist ein Einzelabruf-Dienst, hier bezahlt der Nutzer jeden Titel separat. Die Alternative sind Abos – für eine monatliche Pauschale kann der Kunde unbegrenzt viele Werke ansehen. Vorteil: Oft sind Abos schon ab zwei Filmen im Monat günstiger als der Einzelabruf. Nachteil: Den Abopaketen mangelt es an aktuellen, besonders populären Filmen. So bietet das Amazon-Abo nur 22 der 100 gesuchten Titel, beim Schlusslicht Maxdome sind es gerade mal sieben.

Unzulässige Klauseln

Kaum anders sieht es bei Serien aus. Das beste Leih-Repertoire hat hierzu Netflix – doch selbst dort ist nur rund ein Viertel der gesuchten Titel verfügbar. Größer ist die Auswahl nur für Nutzer, die bereit sind, Serien zu kaufen statt zu leihen. iTunes und Amazon bieten dann mehr als die Hälfte der Serien, nach denen die Tester suchten. Der Kauf in Online-Videotheken lohnt sich aber oft nicht. Meist kosten die Titel dort ähnlich viel wie auf DVD oder Blu-ray-Disc, obwohl den Downloads häufig Zusatzmaterialien und die originale Sprachfassung fehlen. Immerhin erreichen die meisten Anbieter annähernd die Bildqualität von Blu-ray-Discs.

Zusätzlich haben die Prüfer untersucht, ob die Anbieter unzulässige Klauseln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden und wie ernst sie den Datenschutz nehmen. Gleich bei mehreren Portalen stießen die Tester auf mehr als zehn ungültige Vertragsbedingungen. Watchever leistet sich hier einen groben Patzer: Der Dienst überträgt Nutzername und Passwort des Kunden unverschlüsselt. Verwendet der Kunde dieselbe Kombination für Onlinebanking und Internetshops, können Datendiebe ihn regelrecht ausrauben.

Nutzen können Kunden die Filmportale am einfachsten mit einem Smart-TV, einem ans Internet angeschlossenen Fernseher, auf dem die App der jeweiligen Online-Videothek installiert ist. Doch auch mit Fernsehern ohne Onlinezugang können Kunden das Filmangebot im Netz nutzen. Das funktioniert, indem sie den Film mit einem internetfähigen Gerät per App oder Browser abrufen und von dort via HDMI-Kabel oder W-Lan auf den TV-Bildschirm übertragen. Als Empfangsgeräte kommen etwa Computer, Tablets, Blu-ray-Player und Set-Top-Boxen in Frage.

In jedem Fall braucht der Zuschauer einen ausreichend schnellen Internetanschluss. Für die Wiedergabe von Filmen in Standardauflösung ist mindestens ein Megabit pro Sekunde sinnvoll, für hochauflösendes Material empfehlen die Hersteller in der Regel drei bis sechs Megabit pro Sekunde. (td)

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