Abo

LongyearbyenIn diesem Ort ist Sterben nicht erlaubt

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

In Longyearbyen ist Sterben per Gesetz verboten.

Longyearbyen – In Longyearbyen auf Spitzbergen ist es verboten zu sterben. Dort gibt es ein Gesetz, dass den Einwohnern das Dahinscheiden verbietet, wie unter anderen das skandinavische Medium Illustrert Vitenskap schreibt.

Der Grund: Der Boden in Longyearbyen ist so kalt, dass die Leichen nicht verwesen. Der Permafrost verhindert, dass sie abgebaut werden. Der örtliche Friedhof ist demnach vor über siebzig Jahren geschlossen worden. Longyearbyen ist einer der nördlichsten Orte der Erde und liegt auf der von Norwegen verwalteten Inselgruppe Spitzbergen im arktischen Eismeer.

Wer trotz Verbot in Longyearbyen stirbt, wird dort nicht beerdigt

Natürlich kann niemand seinen Tod voraussehen und sich dementsprechend vorausschauend und gesetzeskonform aus der 2000-Seelen-Gemeinde fernhalten. Wer aber dennoch stirbt und sich unfreiwillig über das seit 1950 existierende Verbot hinwegsetzt, wird in Longyearbyen nicht beerdigt.

Die Toten würden zur Bestattung in ihre Heimatgemeinde gebracht, erklärte eine Mitarbeiterin des Tourismusbüros Spitzbergen in dem norwegischen Medium Nordlys. Eine Ausnahme seien Urnenbeisetzungen, die auf Antrag ermöglicht würden.

Spanische-Grippe-Viren in konservierten Leichen entdeckt

Die in Longyearbyen vom Permafrost konservierten Toten sind laut Guardian und BBC unterdessen schon Gegenstand der Wissenschaft geworden. Forscher extrahierten aus einer der Leichen Spuren der Viren, die die katastrophale Spanische Grippe-Pandemie 1918 verursachten.

Den Medienberichten zufolge werden Kranke und Gebrechliche in Longyearbyen aufs Festland geflogen, um dort ihren Lebensabend zu verbringen. Auch schwangere Frauen sollten laut Nordlys drei Wochen vor dem Geburtstermin ausreisen. Das örtliche Krankenhaus sei für Geburten nur im Notfall gewappnet. Geborenwerden und Sterben – der natürliche Kreislauf des Lebens bleibt in Longyearbyen eine Ausnahme. (rer)

Das könnte Sie auch interessieren:

Rundschau abonnieren