Zugbindung, Entschädigung und mehrWas man zum jetzt zum Bahnstreik wissen muss
Düsseldorf – Kaum rollt das Leben nach dem Lockdown wieder an, wird es durch mögliche Streiks bei der Bahn ausgebremst. Denkbare Folgen: Verspätungen, Wartezeiten, Zugausfälle. Für Bahnreisende kann das nervenaufreibend sein. Reisewillige sollten zunächst einen Blick auf die Infoseiten der Bahn werfen. Dort gibt es in der Regel allgemeine Infos und Neuigkeiten über betroffene Verbindungen, Verspätungen, Zugausfälle und etwaige Alternativen, so die Verbraucherzentrale NRW. „Die Fahrgastrechte gelten auch im Streikfall weiter“, sagt Beatrix Kaschel von der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Düsseldorf.
Aufhebung der Zugbindung
Wird ein Anschluss durch Verschulden der Bahn verpasst oder ist am Zielbahnhof eine Verspätung von mehr als 20 Minuten zu erwarten, können Reisende einen anderen – auch höherwertigen – Zug nehmen. Eine etwaige Zugbindung ist automatisch aufgehoben. Man könne sich das auch beim Zugbegleiter, an einer Info oder im Reisezentrum bestätigen lassen. Dies sei aber nicht zwingend erforderlich, so die Deutsche Bahn.
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Wer eine Nahverkehrsfahrkarte hat, kann in so einem Fall oft auch IC oder ICE nutzen. Und zwar, wenn die ursprüngliche Route nicht länger als 50 Kilometer lang war oder nicht länger als eine Stunde dauerte. In der Regel muss man dann allerdings zunächst ein gültiges Fernverkehrsticket kaufen. Die Zusatzkosten kann man sich dann zurückholen.
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Taxifahren kann Option sein
Für gestrandete Reisende hat die Deutsche Bahn im Nahverkehr schon öfter Taxikontingente organisiert, um von größeren Bahnhöfen aus Passagiere nach Hause zu bringen. Auch Sammeltransporte mit Fernbussen sind im Notfall denkbar. Daher sei es wichtig, auf dem Bahnsteig auf Durchsagen und Anzeigen zu achten, so Beatrix Kaschel. „Wer einen Gutschein fürs Taxi bekommen hat, fragt den Fahrer besser vorher, ober er den Gutschein auch ohne Mehrkosten annimmt“, rät Kaschel.
Eine Nacht im Hotel
Gestrandeten muss die Bahn Ersatzverkehr oder, wenn die Fahrt am selben Tag nicht möglich oder zumutbar ist, eine Unterkunft anbieten. Vor einer selbst organisierten Alternative habe beides Vorrang, so die Deutsche Bahn. Die Fahrt vom und zum Bahnhof muss von der Bahn organisiert werden, so die Verbraucherzentrale NRW.
Wer sich selbst eine Übernachtungsmöglichkeit suchen muss, sollte sich bestätigen lassen, dass die Bahn an diesem Tag keine Fahrt durchführen wird und auch keine Unterkunft bereitstellen kann. Die Rechnung des Hotels sollte aufbewahrt werden, um sie im Nachgang einreichen zu können.
Welche Entschädigungen sind möglich?
Kommt man nicht pünktlich ans Ziel, kann der Fahrpreis je nach Höhe der Verspätung teilweise erstattet werden. Bei Fahrtabbruch ist auch eine komplette Zurückerstattung möglich. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, kann 25 Prozent des Fahrpreises reklamieren. Ab zwei Stunden Verspätung lassen sich 50 Prozent des Ticketpreises zurückholen. Maßgeblich ist dabei stets die Verspätung am Ziel.
Belege sammeln
Wer auf der gebuchten Verbindung streikbedingt nicht ankommen würde, sollte sich die Verspätung bestätigen lassen, bevor die Fahrt abgebrochen wird oder Alternativen gesucht werden. Bescheinigungen dafür seien vorbereitet, aber es könne mühselig sein, sich diese zu beschaffen, so die Verbraucherzentrale NRW. Denn: Am Streiktag ist man mit seinem Anliegen nicht allein. Als Alternative raten die Verbraucherschützer zum Beispiel Fotos von Anzeigetafeln zu machen, auf denen die Verspätungen oder der Zugausfall zu erkennen sind. (dpa)