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Auch ohne TempolimitWas drohen kann, wenn man schneller als 130 km/h fährt

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Aktuell gibt es noch keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen.

Berlin – Dafür, dagegen oder unentschlossen? Egal, wie Sie zur Tempolimit-Debatte stehen: Aktuell gibt es noch keine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen. Doch selbst dort, wo keine Schilder abschnittweise Tempolimits anzeigen, gilt die sogenannten Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Was das bedeutet, erklärt der Auto Club Europa (ACE).

Wo gilt die Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung. Sie richtet sich an Fahrer von Autos, Motorrädern und Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs- Sicht- und Wetterverhältnissen nicht schneller zu fahren, erklärt der Autoclub. Sie gilt auf Autobahnen sowie auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen außerorts.

Wird die Richtgeschwindigkeit irgendwo angezeigt?

Die Richtgeschwindigkeit gilt laut ACE ohne eigenes Verkehrszeichen. Geregelt ist sie in der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung. Tatsächlich angezeigt wird die Richtgeschwindigkeit aber auch an einer Stelle: auf dem Verkehrszeichen 393 an der Grenze bei der Einreise nach Deutschland. Diese Informationstafel zeigt zudem die verbindliche Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften an.

Was passiert, wenn ich schneller fahre?

Wer schneller fährt, begeht keinen Verstoß. Es drohen also keine Bußgelder oder Punkte. Nach Unfällen kann es aber durchaus Konsequenzen geben. Die Rechtsprechung geht nicht selten davon aus, dass die vom Auto ausgehende Gefahr vergrößert werde, erläutert der Autoclub. Passiert etwas, kann das Überschreiten als „haftungsbegründendes Mitverschulden" bewertet werden. Es droht eine Mithaftung, auch bei nicht verursachten Unfällen, etwa wenn durch eine niedrigere Geschwindigkeit das Ereignis abwendbar gewesen wäre.

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Bei Kaskoversicherungen wird die Überschreitung zudem oft als Begründung für eine Mithaftung herangezogen und kann den Kaskoschutz beeinträchtigen. (dpa/tmn)

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