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Regeln beim Abhören und BeschattenWie weit darf ein Privatdetektiv gehen?

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Privatdektektive beobachten andere auf Auftrag. Wer einen passenden Dektektiv sucht, sollte darauf achten, dass dejenige Mitglied in einem Berufsverband ist.

Privatdektektive beobachten andere auf Auftrag. Wer einen passenden Dektektiv sucht, sollte darauf achten, dass dejenige Mitglied in einem Berufsverband ist.

Marlowe, Magnum, Matula. Als private Ermittler lösen die Literatur- und Bildschirmhelden jeden Fall. Mit mehr oder weniger lauteren Mitteln und auch nicht immer ganz diskret. Der Alltag sieht anders aus: Das Gros der geschätzt mehreren tausend Privatdetektive beschafft unspektakulär Informationen im Auftrag mutmaßlich betrogener Arbeitgeber, Unternehmen, Versicherungen und Ehepartner.

Weil praktisch fast jeder als Detektiv arbeiten darf, stellt sich für Kunden die Frage: Worauf achte ich bei der Auswahl?

Der Detektivberuf ist ein freies Gewerbe. Für den Job reichen ein Führungszeugnis und eine formlose Anmeldung beim Gewerbeamt aus. Eine spezielle Ausbildung wird nicht verlangt. Das erschwert es potenziellen Kunden, seriöse, qualifizierte Büros von weniger geeigneten Anbietern zu unterscheiden. Ein erster Hinweis ist die Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände. Sie haben jedoch nur wenige hundert Mitglieder.

Weitergehende Orientierung gibt es dennoch, wie Walter Ruß von der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg sagt. Die Kammer zertifiziert seit 2011 einen Lehrgang zum Detektiv. Bisher (Juli 2014) nutzten rund 40 Absolventen den in Kooperation mit der Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD) angebotenen Kurs.

Ruß wohl wichtigster Tipp lautet: „Ich erkenne daran einen guten Detektiv, dass er sagt: Bis hierher und nicht weiter.“ Gemeint sind die dem Privatermittler gesetzten Grenzen - er darf nur, was laut Bürgerlichem Gesetzbuch und Strafgesetzbuch Jedermann erlaubt ist. „Legal Beweise sammeln für Fehlverhalten, einschätzen und bewerten für den Auftraggeber, ja. Sheriff spielen, nein“, sagt Ruß.

Abhör-Wanzen und Türen aufbrechen verboten

Hoheitliche Rechte, wie sie Polizei und Justiz zustehen, hat ein Detektiv nicht. Der Einsatz von Spitzelgeräten, beispielsweise Wanzen oder GPS-Sendern, die im Film gern mal unters Auto geklebt werden, sind ihm verboten. Ähnliches gilt für Leibesvisitation und das Öffnen verschlossener Türen.

Verlangt ein Kunde solche Mittel, erwartet Ruß von einem seriöser Anbieter, dass der den Auftrag ablehnt. Den Auftraggeber bewahrt das vor möglichem Schaden. Denn unrechtmäßig ermittelte Informationen fallen nicht nur vor Gericht durch, sondern bringen ihn selbst womöglich als Anstifter oder wegen Beihilfe zu einer Straftat in Schwierigkeiten.

„Die heimliche Beobachtung einer Person in ihrer Wohnung wird auch ohne den Einsatz technischer Hilfsmittel regelmäßig rechtswidrig sein“, erläutert der Deutsche-Detektiv-Verband (DDV). Auch Video- oder Fotoaufnahmen aus dem privaten Bereich stellten einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte da. Hier müsse man abwägen, ob die Belange des Abgebildeten oder die Gründe des Auftraggebers schwerer wiegen. „Das Anfertigen von Lichtbildern zu legitimen Beweisführungszwecken dürfte hiernach grundsätzlich erlaubt sein“, so der DDV.

Heimliche Videoaufnahmen im Betrieb hat das Bundesarbeitsgericht nicht in allen Fällen als rechtswidrig angesehen. Das Persönlichkeitsrecht eines Mitarbeiters könne verletzt werden, „wenn er einem ständigen lückenlosen Überwachungsdruck dadurch unterworfen ist, dass der Arbeitgeber sich vorbehält, jederzeit ohne konkrete Hinweise den Arbeitsplatz durch versteckt aufgestellte Videokameras zu beobachten“, heißt es in einem Urteil. Eine Überwachung könne allerdings gerechtfertigt sein, wenn das Unternehmen überwiegende schutzwürdige Interessen daran habe. (Az.: 5 AZR 1116/87)

Auf der Spur von Blaumachern und untreuen Partnern

Die Arbeitsgebiete der Detektive teilen sich grob auf zwischen Wirtschaftskriminalität und privaten Angelegenheiten. Typische Fälle sind das Ermitteln von „Blaumachern“. Privatdetektive werden eingesetzt bei Betriebs- und Computerspionage, Markenpiraterie oder der Überprüfung von Lebensläufen von Führungskräften.

Im privaten Umfeld geht es etwa um das Aufspüren von Mietnomaden, um Unterhaltsrecherchen und den Klassiker untreuer Partner. „Das Wissen darum ist den Leuten wichtig“, sagt der Präsident des in Bonn ansässigen Bundesverbands Deutscher Detektive (BDD), Andreas Simon. Auskunft über Spezialisierungen finden Interessenten in der Regel auf den Internetseiten der Büros.

Was ein Detektiv kostet, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

Die meisten Ermittler arbeiten allein oder mit freien Mitarbeitern. Bei überregionalen Aufträgen sind dem BDD zufolge Kooperationen mit örtlichen Partnern üblich. Das Honorar für Privatermittlungen hängt ab von Einsatzumfang, Zeit und benötigtem Personal. Üblich sind Stundensätze von 50 Euro an aufwärts. Bezahlt wird pro Kopf. Das summiert sich: Um böse Überraschungen auszuschließen, fragen Kunden am besten „nicht nach der Stunde allein, sondern auch nach dem erforderlichen Personaleinsatz“, empfiehlt Andreas Simon.

Hinzu kommen meistens Spesen, Kilometergeld sowie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit. Kosten für Technik sind nur dann zu zahlen, wenn das ausdrücklich im Vertrag steht. Ermittlungen, deren Aufwand leichter abzuschätzen ist als der für eine Observation, können eventuell pauschal abgegolten werden. Anzahlungen sind branchenüblich. Bei Krach ums Geld können Kunden und Büros eine vom BDD eingerichtete Schiedsstelle anrufen.

Das Honorar wird unabhängig davon fällig, ob ein vom Kunden erhofftes Ergebnis herauskommt oder nicht. „Das Erfolgsrisiko trägt der Auftraggeber. Das heißt, Vergütung auch bei Nichterfolg“, erläutert Gerhard Grüner, Rechtsanwalt aus Wiesbaden und beratendes Mitglied im Präsidium des Bundesverbands Internationaler Detektive (BID).

Zu ihrer eigenen Absicherung sollten Kunden das Honorar vertraglich deckeln und bei Überschreiten den Auftrag entweder abbrechen oder neu besprechen. Sonst können die Kosten schnell wachsen, warnt Grüner.

Auftraggeber können die Ausgaben für die Detektivarbeit unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Private Kunden machen sie in der Rubrik außergewöhnliche Belastungen geltend. Tragen Ergebnisse eines Detektivs zum Gewinn eines Prozesses bei, besteht darüber hinaus die Option, sich das Geld von der unterlegenen Gegenpartei wiederzuholen. (gs/dpa)

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