Richtig versichert aufs FahrradVerbraucherschützer raten zur Haftpflicht für Fahrer

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Fahrrad

Die Verbraucherzentrale NRW nennt und bewertet wichtige Versicherungen rund um das Fahrrad. (Symbolbild)

Köln – In der Corona-Zeit sind viele Menschen von öffentlichen Verkehrsmitteln aufs Rad umgestiegen. Fahrradläden wurden mancherorts regelrecht überrannt, als sie denn wieder öffnen konnten. Und kurz später gab es dann schon größere Lücken im Sortiment.

Beim Kauf hat manch einer, der statt im vollen Bus mit dem Rad zur Arbeit pendeln will, mehr ausgegeben als ursprünglich geplant. Der teure Drahtesel will dann natürlich mit einem guten Schloss vor Diebstahl geschützt werden. Und wenn auch das nicht hilft, soll der Schaden wenigstens ersetzt werden.

Die Verbraucherzentrale NRW nennt und bewertet wichtige Versicherungen rund um das Fahrrad.

Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung schützt nicht das Fahrrad, sondern den Fahrer. Sie ist für Verbraucherschützer eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wer nämlich anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – und zwar in unbegrenzter Höhe. Das kann existenzbedrohend werden. Dieses Risiko deckt eine private Haftpflichtversicherung ab, die auch zahlt, wenn der Radler etwa ein parkendes Auto beschädigt oder ein Unfallopfer berechtigte Schadensansprüche geltend macht.

Eingeschlossen sind in der Regel auch Pedelcs mit bis zu 250 Watt, die bis zu 25 Kilometer schnell sind. Die Verbraucherzentrale rät zu einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro oder mehr. Dann sei man mit der Privathaftpflicht auf der sicheren Seite.

Hausrat

Die Hausratversicherung sichert Fahrräder und Pedelecs gegen Einbruchdiebstahl ab. Wenn sie aus verschlossenen Kellern oder Garagen gestohlen werden, gibt es Ersatz. Wird das Rad auf der Straße etwa entwendet, bieten Hausratversicherungen im Grundtarif oft keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz. „Räder und Pedelecs können gegen einen höheren Beitrag aber auch außerhalb der eigenen vier Wände mitversichert werden“, so die Verbraucherschützer.  Im Schadensfall wird im besten Fall der Neuwert eines entwendeten Drahtesels ersetzt. Bei teuren Fahrrädern sieht es freilich häufig anders aus. Der Schutz ist  für Räder in der Hausratversicherung ist oft gedeckelt auf wenige Prozent des versicherten Hausrats. Wer auch die schützen will, muss eine höhere Leistung vereinbaren oder eine eigene Police für die Räder abschließen.

E-Bikes

Extra-Fahrradversicherung deckt auch den Verlust von teuren Rädern und E-Bikes. Diese bieten Extra-Leistungen, haben jedoch auch ihren Preis: „Häufig müssen für die Versicherung eines Rades im Wert von 1500 Euro mehr als 200 Euro pro Jahr berappt werden“, so die Verbraucherzentrale NRW. Dafür bieten diese Policen nicht nur Deckung bei Diebstahl, sondern übernehmen auch Reparaturkosten und leisten bei Unfällen.

S-Pedelecs

Eine Kfz-Haftpflicht muss für S-Pedelecs abgeschlossen werden. Diese erreichen mit einer Motorleistung von bis zu 4000 Watt eine Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer. Wer sie fahren will, braucht eine Fahr¬erlaubnis der Klasse AM, die auch im Autoführerschein der Klasse B enthalten ist, sowie ein Versicherungskennzeichen als Nachweis für den Versicherungsschutz des Fahrzeugs.

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Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden anderer Verkehrsteilnehmer ab. Die Verbraucherschützer raten zu einer Deckungssumme von pauschal mindestens 50 Millionen Euro, „besser 100 Millionen Euro“.

Wie bei einem Auto kann die Haftpflicht mit einer Teilkaskoversicherung ergänzt werden, die Schutz bietet bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Brand, Naturgewalten wie Sturm und Hagel oder durch den Zusammenstoß mit Tieren wie Rehen. Diese Versicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen werden. Fahrer ab 23 Jahren müssen für Kfz-Haftpflicht- und Teilkasko für ein S-Pedelec mit einem Jahresbeitrag von etwa 100 Euro rechnen.

Für alle Versicherungen gilt: „Beiträge und Leistungen der Versicherer sollten vor Vertragsabschluss unbedingt verglichen werden“, raten die Verbraucherschützer.

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