Stiftung WarentestDas sind die günstigsten Krankenkassen in Deutschland

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Die Stiftung Warentest hat 75 Krankenkassen miteinander verglichen. 

Berlin – Die gewünschten Extra-Leistungen erhalten und dabei auch noch Geld sparen: Mit einem genauen Blick auf die Konditionen der einzelnen Krankenkassen ist das durchaus drin.

So haben bereits 28 gesetzliche Kassen in diesem Jahr ihre Beiträge gesenkt, wie die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 8/2019) berichtet. Insgesamt 75 Kassen nahmen die Prüfer genauer unter die Lupe, darunter auch einige regionale Anbieter.

Geld sparen Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung seit Anfang 2019 ohnehin. Denn seitdem zahlt der Arbeitgeber nicht nur die Hälfte des regulären Beitragssatzes, sondern auch die Hälfte des kassenspezifischen Zusatzbeitrags. Der ist allerdings nicht bei jeder Kasse gleich hoch - deshalb lohnt sich ein Vergleich.

Auch beim digitalen Service hat sich seit dem Vorjahr einiges geändert: Im Vergleich zum Test von 2018 bieten nun 60 statt 41 Kassen eine Online-Geschäftsstelle an, so die Prüfer. So lassen sich beispielsweise Rechnungen und Krankschreibungen hochladen.

Große Unterschiede bei der Zahnvorsorge für Kinder

Die gesetzlich geregelten Leistungen zahlen alle Kassen - geht es darüber hinaus, zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede. Wer auf Methoden wie Osteopathie setzt, kann bei ärztlicher Verordnung von einigen Versicherungen einen Zuschuss erhalten. Andere Kassen zahlen dafür nicht, wohl aber für andere Leistungen, eine professionelle Zahnreinigung etwa.

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Große Abweichungen gibt es darüber hinaus insbesondere bei der Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche sowie bei der Kostenübernahme für künstliche Befruchtungen. Die Warentester raten dazu, genau zu prüfen, welche Kasse zu welchen Konditionen die gewünschten Leistungen anbietet.

Das sind die zehn günstigsten Krankenkassen:

  • AOK Sachsen-Anhalt (nur regional verfügbar)
  • BKK Euregio (nur regional verfügbar)
  • Hkk
  • BKK Pfaff (nur regional verfügbar)
  • BKK Firmus
  • BKK Akzo Nobel Bayern (nur regional verfügbar)
  • BKK Verbund Plus
  • AOK Plus (nur regional verfügbar)
  • BKK Scheufelen (nur regional verfügbar)
  • IKK Gesund Plus

Darauf sollte man vor einem Krankenkassen-Wechsel achten

Vor einem Wechsel sollte man auf alle Fälle klären, ob bereits in Anspruch genommene Leistungen, etwa eine angefangene Behandlung, auch von der neuen Krankenkasse übernommen werden. Das sei nämlich nicht automatisch der Fall, so die Prüfer.

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Wer auf Hilfsmittel - wie beispielsweise einen Rollstuhl - angewiesen ist, muss die Genehmigung mit seiner Krankenkasse abklären.

Wer Hilfsmittel wie einen Rollstuhl von seiner Krankenkasse gestellt bekommt, sollte vorher fragen, ob dieser zurückgegeben werden muss und in welcher Form es Ersatz gibt. Auch bei Medikamenten kann es sein, dass man auf ein anderes, gleichwertiges Produkt umsteigen muss.

Krankenkasse wechseln - so geht's

Gut zu wissen: Ist man bei einem regionalen Anbieter versichert, darf man auch Mitglied bleiben, wenn man aus dem abgedeckten Gebiet wegzieht. Bei einem Wechsel ist dennoch einiges zu beachten. So gelingt er in fünf einfachen Schritten:

Voraussetzung prüfen

Sie müssen mindestens 18 Monate bei ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sein. Eine Ausnahme tritt im Falle einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein – dann haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung einreichen

Bei Ihrer alten Krankenkasse müssen sie schriftlich kündigen. Bitte Sie in jedem Fall auf eine Bestätigung und geben Sie Ihre Versichertennummer sowie den gewünschten Kündigungstermin an. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch ein Einschreiben verschicken.

Die Kündigung wird in der Regel zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Kündigen Sie also bis Ende Juli, können Sie ab Oktober bei Ihrer neuen Kasse versichert sein. Ein Tipp: Immer öfter übernimmt die neue Wunsch-Krankenkasse die Kündigung für Sie. Informationen dazu findet man auf der jeweiligen Webseite der Krankenkasse.

Bestätigung anfordern

Die Bestätigung Ihrer Kündigung muss binnen 14 Tagen bei Ihnen eingetroffen sein. Zögern Sie nicht nachzufragen, sollten Sie nach diesem Zeitraum noch immer nichts von Ihrer alten Kasse gehört haben.

Bei der neuen Kasse anmelden

Den Versicherungsantrag für Ihre neue Krankenkasse können Sie in einem formlosen, schriftlichen Schreiben mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse und dem gewünschten Eintrittsdatum verfassen. Viele Kassen stellen Vordrucke im Internet bereit oder erlauben einem den Wechsel direkt per Klick übers Internet (wie beispielsweise die TK oder BIG direkt).

Bescheinigung einreichen

Hat der Wechsel geklappt, erhalten Sie eine Bescheinigung Ihrer neuen Krankenkasse. Diese müssen Sie an Ihren Arbeitgeber, die Arbeitsagentur, die Universität (als Student) oder – als Rentner – bei der Rentenversicherung einreichen. Andernfalls bleiben Sie bei der alten Kasse versichert.

Den vollständigen Vergleich aller 75 Krankenkassen finden Sie hier. (dpa/dhu)

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