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Wohnung unerlaubt vermietet: Kündigung ist rechtens

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Berlin – Einfach die gemietete Wohnung in Teilen untervermieten, ist eine schlechte Idee. Wer in seiner Wohnung Reisende unterbringen möchte, muss zuvor die Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters einholen.

), auf die der Deutsche Mieterbund hinweist.

Verhandelt wurde der Fall eines Mieters, der einzelne Räume seiner Wohnung auf verschiedenen Reisebuchungsseiten im Internet angeboten hatte. Die im Mietvertrag ausdrücklich vorgeschriebene Erlaubnis seiner Vermieterin holte er nicht ein. Stattdessen vermietete er auch nach einer Abmahnung Teile seiner Wohnung an Touristen unter. Die darauf folgende fristlose Kündigung der Vermieterin sei daher rechtmäßig, so das Amtsgericht München.

© dpa-infocom, dpa:220420-99-975600/2 (dpa/tmn)

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