500 Euro BußgeldWer seine Garage als Rumpelkammer nutzt, riskiert eine Strafe

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Viele Garagen werden zur Rumpelkammer (Symbolbild).

Viele Garagen werden zur Rumpelkammer (Symbolbild).

Niederkassel/Köln – Wenn Andreas Banhold aus Niederkassel-Lülsdorf unterwegs ist, steht in seiner Garage: Nichts. Der Platz ist einzig für seinen Wagen reserviert. Für Fahrräder und Gartengeräte habe er einen Extra-Schuppen im Garten. „Dann brauche ich mir nicht meine Garage zustopfen.“ Der Jugendgeschäftsführer des 1. FC Niederkassel handelt damit vorbildlich.

Niederkassel hat seine Bürger informiert, dass Garagenbesitzern ein Bußgeld von bis zu 500 Euro droht, wenn sie diesen Raum zweckentfremden. „Das ist gängige Rechtslage“, so Helmut Esch, erster Beigeordneter der Stadt im Rhein-Sieg-Kreis. Diese sei höchstens ein wenig in Vergessenheit geraten. Der Niederkasseler Friedrich Reusch hat Verständnis für das Gesetz. Auch sein Auto parkt immer in der Garage und nicht „einfach so“ auf der Straße. Schließlich sei es sinnvoll, die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zu nutzen. Aber ein Bußgeld? Das findet er „kleinlich“.

Wer eine Garage am Haus baut, muss sie auch als solche nutzen, das regelt die Bauordnung – die Abstellschuppen umzufunktionieren sei verboten. „Dafür muss ein Antrag gestellt werden“, so Esch. Aber wenn eine Garage zum Geräteschuppen würde, dann wäre der Stellplatz weg, der auch ausgewiesen werden muss. „Deshalb wird man ein solche Genehmigung schwer erhalten.“

Auch in Köln dürfen Garagen nicht zweckentfremdet werden

Auch in Köln ist das Thema Garage als Rumpelkammer bekannt. Als im vergangenen Jahr in der Frankfurter Straße im Ortsteil Wahn 40 Parkplätze wegen des Baus eines neuen Radweges weichen mussten, hagelte es Proteste von Anwohnern. Joachim Humberg, Vorsitzender des Bürgervereines Wahn-Wahnheide-Lind, wurde bei der Politik vorstellig. „Mir wurde damals gesagt, dass viele Hausbesitzer ihre Garagen für alles nutzen würden, nur nicht als Abstellplatz für ihr Auto“, so Humberg. Wenn sie die entrümpeln würden, dann bräuchten sie auch keinen Stellplatz auf der Straße. Nun sind die Stellplätze weg.

Es gebe zwar in Köln keinen regelmäßigen Bau-Ordnungsdienst, der diese Vorschrift ständig kontrolliere. „Aber wenn Verstöße angezeigt werden, gehen wir diesen natürlich nach und leiten ein Anhörungsverfahren ein“, so Jürgen Müllenberg vom Presseamt der Stadt. Letztlich drohe dann das gleiche wie in Niederkassel: Bußgeld.

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