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97 Prozent des Umsatzes weggebrochenBonner Caterer in der Krise

Lesezeit 4 Minuten
Stillstand auch im Einzelhandel in der Region: Seit Mittwoch sind praktisch alle Geschäfte geschlossen.

Stillstand auch im Einzelhandel in der Region: Seit Mittwoch sind praktisch alle Geschäfte geschlossen.

Bonn – „Die Lage ist ernst, uns sind mittlerweile 97 Prozent unserer Umsätze weggebrochen“, sagt Stefan Lehmann vom gleichnamigen Cateringunternehmen mit Sitz in Bonn. Hauptsächlich versorgt die Firma Schulen und Kindertagesstätten. Diese Einnahmen fehlen seit der Schließung der Einrichtungen wegen des Coronavirus am Montag.

Das hat Auswirkungen auf den Betrieb. 220 Mitarbeiter zählt „Lehmanns“, 150 von ihnen mussten in die Kurzarbeit: „Wir waren gezwungen, unsere Minijobber freizustellen, für sie ist es nicht möglich, Kurzarbeitergeld zu beantragen“, sagt Lehmann.

IHK fordert Ergänzungen zum Schutzschild-Paket

Hilfen für vom Coronavirus betroffene Unternehmen verspricht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg, die zurzeit täglich rund 150 bis 250 Anfragen von Unternehmen zählt, die die Auswirkungen des Virus auf ihre Geschäfte zu spüren bekommen. „So langsam wird es für Unternehmen kritisch, was ihren Fortbestand angeht“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Schnelle Hilfe

Die Agentur für Arbeit, die IHK Bonn/Rhein-Sieg und die Kreishandwerkerschaft geben Informationen zur Kurzarbeit:

Arbeitgeber der Region erreichen die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter (0800) 45 555 20; Internet: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

Die IHK hat eine Hotline mit 26 Mitarbeitern für das Thema Kurzarbeitergeld und eine Service-Email-Adresse eingerichtet. Die Hotline lautet (0228) 22 84 228; E-Mail: kurzarbeitergeld@bonn.ihk.de.

Die betriebswirtschaftliche Beratung der Kreishandwerkerschaft steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung. Christian Schmitt ist erreichbar unter Tel.: (0 22 41) 99 01 22 oder per Email unter: schmitt@khs-handwerk.de. (lh)

Besonders betroffen sind etwa Hotel- und Gastronomie, Reiseveranstalter und der Messebau, zunehmend aber auch der Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe. Rosenstock weiter: „Besonders die kleinen Unternehmen und die Einzelunternehmer treffen die teilweise dramatischen Umsatzrückgänge. Wir beraten insbesondere zu den Bereichen Liquidität und mögliche Zuschüsse, aber auch zur vereinfachten Beantragung von Kurzarbeitergeld. Hinzu kommen Anfragen zu Prüfungen, Schulschließungen oder der Kinderbetreuung sowie verstärkt die mögliche Schließung von Geschäften und Unternehmen.“

Lehmann nahm bereits Kontakt zu seiner Hausbank auf, die signalisierte, dem Betrieb entsprechend unter die Arme zu greifen, wenn dies nötig ewerden sollte. Doch noch rechnet der Geschäftsführer mit einem glimpflichen Ausgang: „Größere Firmen mit einem finanziellen Polster können eine Krise im Unternehmen sicherlich abwenden. Wir hoffen, dass wir die Unterstützung unserer Bank nicht in Anspruch nehmen müssen.“

Caterer als Krisenlösung

Mit knapp zehn Mitarbeitern stemmt der Betrieb seine Aufgaben, zu denen noch die Notgruppen in Schulen und Kitas zählen, in denen der Nachwuchs von Polizei und Feuerwehr gehütet wird. Für Senioreneinrichtungen ist „Lehmanns“ die Krisenlösung. Falls dort die Küchen aufgrund vom Mitarbeitermangel schließen müssen, steht der Bonner Caterer parat: „Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr“, stellt Lehmann klar.

Für sein Unternehmen hofft er auf die baldige Wiederöffnung der Kitas und Schulen: „Davon gehen wir allerdings nicht aus, denn niemand hält sich an die Regeln, die von der Politik aufgestellt werden“, verweist der Inhaber auf diejenigen, die auch weiterhin ihre sozialen Kontakte in der Öffentlichkeit pflegen.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg fordert einen Notfallfonds für Kleinstunternehmen in Ergänzung zum Schutzschild-Paket der Bundesregierung. „Wir begrüßen das Hilfspaket der Koalition, das mit milliardenschweren Investitionen Unternehmen unterstützen soll und den am 13. März beschlossenen Gesetzentwurf zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille.

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Gerade bei Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen greife das aber zu kurz. Sie hätten vielfach keine oder nur noch sehr geringe Aufträge, so dass sie auch keine Kredite bekommen dürften. „Wir benötigen sehr schnell einen staatlichen Notfallfonds, der diesen Kleinstunternehmern unbürokratisch für die kommenden Wochen und Monate Überbrückungsgelder beziehungsweise direkte Hilfe zum Lebensunterhalt auszahlt. Damit würde das Schutzschild-Paket der Bundesregierung um einen wichtigen Punkt ergänzt“, fordert Hille.

Die IHK appelliert an die Hausbanken, die von Bürgschaftsbank und NRW.Bank zugesagten Liquiditätshilfen schnell und unbürokratisch umzusetzen. „Auch die Finanzämter könnten Unternehmen durch Stundungen, Ratenzahlungen und weiteren unbürokratischen Regelungen entgegen kommen“, so Hille.

Weitere Informationen gibt es für Unternehmen auf der Webseite der Industrie- und Handelskammer.

www.ihk-bonn.de

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