Sex-Spiele mit MädchenBornheimer bekommt vier Jahre Haft für Kindesmissbrauch

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Hinter einer Kladde verbarg der 49-jährige Angeklagte sein Gesicht.

Hinter einer Kladde verbarg der 49-jährige Angeklagte sein Gesicht.

  • Der Verurteilte gab den 12-Jährigen Anweisungen, was sie vor laufender Kamera machen sollten.
  • Auch seine Manipulationen hat er aufgezeichnet und den Mädchen gezeigt.
  • Der Angeklagte hat die Vorwürfe gestanden; allerdings gab es auch genügend Beweismaterial.

Bonn/Bornheim – Im Chat hatte er sich junge Mädchen ausgesucht: Lisa und Tina (Namen verändert) waren gerade zwölf Jahre alt, als er sich ihnen – natürlich unter falschen Namen – vorstellte. Sie fanden den 49-jährigen, der sich Mike nannte, „cool“.

Lisa verliebte sich sogar ein wenig in den Laiendarsteller, der in kleinen Rollen in Fernsehserien aufgetreten war. Als er das Vertrauen der Mädchen hatte, übernahm Mike die „Regie“ in seinem privaten Pornofilm.

Verurteilter übernahm die Regie im privaten Porno-Film

Er gab ihnen Anweisungen, was sie vor laufender Kamera machen sollten: Sich ausziehen, sich selber oder gegenseitig manipulieren, in die Badewanne setzen – und so weiter. Auch seine Manipulationen hat er aufgezeichnet und den Mädchen gezeigt. Die „Filmchen“ dauerten oftmals mehrere Stunden.

Die 2. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat den 49-Jährigen aus Bornheim wegen Kindesmissbrauchs in zwölf Fällen, darunter zwei schwere Taten, gestern zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hat die Vorwürfe gestanden; allerdings gab es auch genügend Beweismaterial.

3500 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, Fotos, Videos und Chatprotokolle gefunden

Bei einer Hausdurchsuchung im April 2019 waren sein Laptop und Handy beschlagnahmt worden, auf denen 3500 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt, Fotos, Videos und Chatprotokolle sichergestellt wurden.

Aufgeflogen war der Angeklagte durch das pornografische Foto eines sechsjährigen Kindes, das er unverschlüsselt mit einem Internet-Messenger versandt hatte. Den amerikanischen Betreibern des Dienstes war das Foto aufgefallen und sie hatten das Bundeskriminalamt benachrichtigt.

Bereits 2014 hatte der Angeklagte sich mit einer zwölfjährigen Chatbekanntschaft zum Sex verabredet

Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft: Bereits 2014 hatte er sich mit einer zwölfjährigen Chatbekanntschaft zum Sex verabredet und Nacktbilder ins Netz gestellt – bis Klassenkameradinnen das Mädchen erkannten. Dafür war der Angeklagte noch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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„Nicht nur im richtigen Leben, auch im ,Netz’ müssen Sie einen großen Bogen um Zwölfjährige machen“, so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen im Urteil. „Sie sind ein gefährlicher Sexualstraftäter. Wenn Sie nichts an sich tun, kann es sein, dass man Sie irgendwann ganz wegsperren muss.“

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