Stimmen teilweise ungültigBornheim verschickt neue Wahlbenachrichtigungen

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Bornheim – Die Stadt Bornheim hat am Montagabend auf einen technischen Fehler des IT-Dienstleisters hingewiesen, der für die Wahlbenachrichtigungen der Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis zuständig ist. So seien im Vorfeld der Kommunalwahl am 13. September rund 2300 fehlerhafte Benachrichtigungskarten verschickt worden.

Auf diesen Karten fehlt etwa der Hausnummernzusatz, sodass beispielsweise statt „Hauptstraße 20A“ nur „Hauptstraße 20“ zu lesen ist. In seltenen Fällen wurde die „Wohnungsnummer“ als Hausnummernzusatz ausgewiesen. Dadurch wurden die Hausnummern verändert, zum Beispiel „Hauptstraße 203“ statt „Hauptstraße 20“). Ähnliche Fehler waren in der vergangenen Woche bereits in der Gemeinde Swisttal aufgefallen.

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Die Stadt Bornheim hat darauf hingewiesen, dass die Wahlbenachrichtigungskarten dennoch gültig sind, denn die korrekte Schreibweise der Straße mit Hausnummer und Hausnummernzusatz ist sowohl im Personalausweis als auch im Wählerverzeichnis hinterlegt. Zudem kann eine Briefwahl online oder per E-Mail an wahlbuero@stadt-bornheim.de auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Dennoch arbeite das Wahlbüro derzeit daran, die fehlerhaften Karten des IT-Dienstleisters zu korrigieren. Diese werden den betroffenen Bürgern unaufgefordert zugesandt.

Nach den Worten von Christoph Lüttgen, Mitarbeiter in der städtischen Pressestelle, sind darüber auch rund 200 Wahlscheine fehlerhaft ausgestellt worden. Auf ihnen ist statt des Gemeindewahlbezirks der Kreiswahlbezirk zu lesen. Grund hierfür sei ebenfalls ein technischer Fehler des IT-Dienstleisters, von dem mehrere Kommunen betroffen seien, so die Verwaltung. Das Wahlbüro weist darauf hin, dass die bereits ausgestellten Wahlscheine im System als ungültig geführt werden.

Fehler beim IT-Dienstleister

Die betroffenen Wähler erhalten automatisch neue Unterlagen. So werde eine doppelte Stimmabgabe ausgeschlossen. Die Wahl von Briefwählern, die ihre Stimme bereits auf Grundlage eines fehlerhaften Wahlscheins abgegeben haben, ist ungültig. Sie müssen mit Hilfe des automatisch zugesandten neuen Wahlscheins erneut wählen.

Wählen können Bornheimer Bürger schon jetzt im Wahlbüro des Rathauses (Raum 904) und am Wahltag selbst in den Wahllokalen. Wahlberechtigt sind Deutsche oder EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 28. August im Wahlgebiet wohnen. Das richtige Wahllokal finden die Bürger online per Klick auf den Link „Wo ist mein Wahlbüro?“ Anzugeben sind Wohnort, Straße, Hausnummer und Postleitzahl. Nähere Informationen erteilt das Wahlbüro der Stadt Bornheim unter den Rufnummern (0 22 22) 945 404, -413, 415, und -416. (Bir)

www.bornheim.de/oliwa

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