Dieselfahrverbot in BonnOVG verschiebt Urteil – Luftreinhalteplan wird geprüft

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Eine Sperrung der Reuterstraße für Dieselfahrzeuge würde zu einer erheblichen Mehrbelastungen auf benachbarten Straßen führen.

Bonn – Im Berufungsverfahren wegen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Bonn und Aachen wollte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ursprünglich Ende Juli entscheiden.

Doch nun wurde das Urteil verschoben, weil das Land Nordrhein-Westfalen dem Gericht kurzfristig mitgeteilt hatte, dass die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Bonn fast fertig sei. Ein neuer Termin für die mündliche Verhandlung soll nun nach dem Inkrafttreten des neuen Plans angesetzt werden.

Gericht verhängte schon im November Dieselfahrverbote

Die Bezirksregierung Köln hatte im Auftrag des Landes im Oktober 2018 einen neuen Luftreinhalteplan für Bonn vorgelegt und darin auf Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verzichtet. Stattdessen sollte ein Paket mit teilweise schon früher beschlossenen Maßnahmen wie einem 365-Euro-Jahresticket, mehr Elektromobilität, der Nachrüstung von Bussen, einem besseren ÖPNV-Angebot und Radwegenetz dafür sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden.

Eine Sperrung der Reuterstraße für Dieselfahrzeuge hätte erhebliche Mehrbelastungen auf den benachbarten Straßen wie dem Bonner Talweg zur Folge, argumentierte die Bezirksregierung.

Das sah das Verwaltungsgericht Köln aber anders. Es gab Anfang November 2018 der Klage der Deutschen Umwelthilfe statt und ordnete Dieselfahrverbote auf dem Belderberg und der Reuterstraße an. Dort wird seit Jahren vor allem der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten.

Deshalb sollten nach den Festlegungen des Gerichts auf dem Belderberg (42 Mikrogramm) nur noch Dieselautos mit den Euro-Schadstoffklassen 5 und 6 fahren dürfen sowie Benziner ab Euro 4. Auf der stark befahrenen Reuterstraße (49) sollten nur noch Diesel mit Schadstoffklasse 6 oder Benziner mit Euro 3 unterwegs sein.

Landesregierung ging in Berufung

Außerdem ordnete das Gericht eine zeitnahe Nachrüstung der städtischen Busflotte im Hinblick auf die Immissionssituation am Belderberg mit SCRT-Filtern an. Politik, Stadtverwaltung und Verbände hatten seinerzeit mit Verärgerung und Unverständnis auf das Urteil reagiert.

Die Landesregierung kritisierte, dass das Urteil nicht die Verhältnismäßigkeit wahre, und ging in Berufung. Die nächste Instanz ist das Oberverwaltungsgericht in Münster, die letzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bezirksregierung will dem OVG nun vor einer Entscheidung die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorlegen.

Luftreinhalteplan muss geprüft werden

Geplant sei, dass der neue Luftreinhalteplan am 15. August in Kraft trete. Angesichts dieses Planungsstadiums hielt es der 8. Senat nicht für sinnvoll, am vorgesehenen Entscheidungstermin festzuhalten.

Wie das OVG mitteilt, ist für die gerichtliche Prüfung, ob das beklagte Land seiner Pflicht nachgekommen sei, einen hinreichenden Luftreinhalteplan aufzustellen, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

Deshalb müsse der zu diesem Zeitpunkt gültige Luftreinhalteplan geprüft werden. Der Senat müsste also im Fall Bonn über einen Luftreinhalteplan entscheiden, der schon 14 Tage später überholt ist. Durch die Verschiebung gebe es für die Beteiligten aus Sicht des Senats keine wesentlichen zeitlichen Vor- oder Nachteile, meint das Gericht.

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