Eilantrag abgewiesenStreiks an Uniklinik Bonn „hinreichend begründet“

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Pflege- und Fachkräfte aus allen sechs Unikliniken Nordrhein-Westfalens demonstrieren in Bonn.

Bonn – Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi am Uniklinikum Bonn sind weiterhin zulässig. Das Arbeitsgericht Bonn wies einen Eilantrag des Krankenhauses auf Unterlassung zurück, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage am Dienstag mitteilte. Mit den Streiks macht die Gewerkschaft Druck auf die Verhandlungen über einen Tarifvertrag zur Entlastung der Beschäftigten.

In dem Eilrechtsschutzverfahren wollte die Uniklinik erreichen, dass Verdi bis zum 17. Juni nicht mehr zum Streik der Klinikbeschäftigten aufrufen darf. Aus Sicht des Klinikvorstandes verstößt der seit Wochen anhaltende Arbeitskampf unter anderem gegen die Friedenspflicht und ist rechtswidrig. Es sei aus medizinischer Sicht und im Interesse der Patienten nicht mehr vertretbar, die Streiks weiter hinzunehmen, begründete die Klinikleitung den juristischen Vorstoß.

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Dieser Ansicht mochte das Arbeitsgericht nicht folgen. Die Forderungen der Streikenden seien „hinreichend begründet“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende Richterin. Auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch die Notdienstvereinbarungen mit den Kliniken sei abgesichert. Ein Verstoß gegen die „relative Friedenspflicht“ seitens der Gewerkschaft und der Streikenden liege nicht vor.

Die Gewerkschaft hatte argumentiert, die Notfallversorgung der Patienten sei nicht gefährdet. Anstatt gerichtliche Auseinandersetzungen vom „Zaun zu brechen“, sollten die Klinikvorstände lieber dazu beitragen, in den Verhandlungen schnelle und einvernehmliche Lösungen zu finden. Stattdessen wolle man „die Axt an das Streikrecht der Beschäftigten legen“, kritisierte Verdi-NRW-Chefin Gabriele Schmidt. (dpa)

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