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Fluglärm bei Hausverkauf verschwiegen?Ehepaar aus Königswinter bekommt 3000 Euro

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Flughafen Köln/Bonn.

Flughafen Köln/Bonn.

Bonn/Königswinter – Unterschiedlicher hätten die Standpunkte wohl nicht sein können: Nicht nur stritten Lukas S. (Name geändert) und ein Hausverkäufer vor dem Bonner Landgericht über die Frage, ob beim Verkauf eventueller Fluglärm verschwiegen wurde, sondern auch darum, wer wen zuerst geduzt hat. Das Ergebnis nun ist ein Vergleich: Die Verkäufer des Einfamilienhauses in Königswinter müssen dem 57-jährigen Mann insgesamt 3000 Euro zahlen.

Lukas S. hatte für die Installation einer Schallisolierung im Schlafzimmer und einer Klimaanlage für den Sommer, in dem man wegen der Lautstärke nicht bei offenem Fenster schlafen könne, ursprünglich eine Summe in Höhe von 7148,38 Euro gefordert. Die Frage nach dem ersten „Du“ konnte indes nicht geklärt werden.

Ursprüngliche Bewohner hatten kein Problem mit dem Lärm

Am 27. Mai 2015 wurde der Kaufvertrag unterschrieben. Zuvor hatte ein Ehepaar in dem Haus gewohnt, das nach eigenen Angaben keine Probleme mit der Lautstärke von Flugzeugen hatte. S. und seine Frau bewohnten vor dem Umzug ein Haus in Lindlar, abgeschieden im Grünen. Ins Siebengebirge wollten sie, weil das alte Domizil zu sehr durch Fluglärm beeinträchtigt gewesen sei – man habe sich damals nicht genug darüber informiert, so S. vor Gericht.

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Deshalb hätten sie beim neuerlichen Hauskauf auch betont: Beide seien Künstler und hätten oft noch spät Termine, daher seien sie besonders auf guten Schlaf angewiesen. Fluglärm sei deshalb ein K.o.-Kriterium, so sollen sie es in den Verhandlungen deutlich gemacht haben. Zum Kauf des Hauses – es hat einen Wert von 499 999 Euro – sollen die vormaligen Eigentümer das Künstlerpaar dann sehr gedrängt haben. Nicht nur hätten sie ihnen unvermittelt das „Du“ angeboten, „um Vertrauen zu erwecken“, sondern auch angemahnt, sich schnell zu entscheiden.

Die Beklagten bestritten die Vorwürfe vor Gericht. Weder hätten sie zuerst geduzt, noch den Künstler und seine Frau gedrängt. Die beiden hätten das Haus bereits sechs Tage nach der ersten und einzigen Besichtigung, die nur rund 30 Minuten gedauert habe, erworben – das Thema Fluglärm sei dabei nie zur Sprache gekommen. S. berief sich in seiner Klage auf Messungen einer von ihm beauftragten Lärmschutzfirma, die Werte beim Vorbeiflug von 50 bis 58 Dezibel und in der Spitze bis zu 70 Dezibel gemessen hätten. Zum Vergleich: 50 Dezibel haben etwa normale Kühlschrankgeräusche, ein laufender Wasserhahn hat rund 70 Dezibel.

Gutachten ist „unwissenschaftlich“

Das Gutachten, so das beklagte Ehepaar vor Gericht, sei allerdings gänzlich unwissenschaftlich. S., so ihre Aussage, sei ein Kind des Siebengebirges und kenne die Lebensumstände dort. Er hätte gewusst, dass die Region nicht ganz frei von Fluglärm ist.

Beim Urteilsspruch am Dienstag betonte der 57-jährige Käufer des Hauses im Siebengebirge noch einmal, eine unruhige Nacht hinter sich gehabt zu haben: Insgesamt fünf Flugzeuge habe er gezählt, die zwar nicht direkt über das Haus, aber quer daneben zum Flughafen Köln/Bonn geflogen seien.

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