„Vorwurf geht ins Leere“Stadt weist Kritik des Lüftelberger Burgherren zurück

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Die Wasserburg Lüftelberg

Die Wasserburg Lüftelberg

Meckenheim/Siegburg – Den Vorwürfen des Lüftelberger Burgherren Carl-Friedrich von Jordans, die Kreisverwaltung Siegburg als Untere Wasserbehörde „mauere“, was eine mögliche Wasserzufuhr für den austrocknenden Burggraben angehe (wir berichteten), tritt Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz, entschieden entgegen. Ebenso dem Vorwurf, die Siegburger Behörde habe „Erlasse missachtet“. Von Jordans hat wegen der anhaltenden Trockenheit große Probleme mit seinem Burggraben, in dem auch ein alter Karpfenbestand ums Überleben kämpft.

Laut Kötterheinrich habe nicht die Kreisverwaltung, sondern die Bezirksregierung Köln 1989 den Burgherren das Recht entzogen, den Burggraben mit Wasser aus dem Mühlenbach zu speisen. Seinerzeit habe sich nach Kenntnis der Verwaltung auch niemand dagegen aufgelehnt. Und die Kreisverwaltung habe „keinen Anlass, an der Entscheidung der Oberen Wasserbehörde zu zweifeln“.

Erlasse seien nicht missachtet worden

Erlasse seien auch nicht missachtet worden, so Kötterheinrich weiter: Zum einen, weil Denkmalschutz den Wasserschutz nicht sticht, zum anderen, weil noch gar keine Entscheidungen getroffen worden seien, in die der Denkmalschutz mit einfließen müsste.

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Um das Problem mit dem Wasserzufluss zu lösen habe der Burgherr die Möglichkeit, die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuzapfen – was er über ein Standrohr auch getan hat. Allerdings ist dies eine teure Lösung. Aus Sicht von Kötterheinrich bedeute dies aber, „dass jemand sein Grundstück in Ordnung hält“.

Wasser aus dem Eisbach?

Beim Ortstermin in Lüftelberg im Juni, um den der Burgherr gebeten hatte, sei es um dessen Wunsch gegangen, Wasser aus dem Eisbach oder der Swist zu entnehmen. Kötterheinrich: „Der Eisbach führt wenig Wasser. Wir müssen aber darauf achten, dass er eine Mindestmenge Wasser hat.“ Was die Swist angehe, müsse von Jordans einen Antrag stellen und darlegen, wie viel Wasser er in welcher Zeit entnehmen möchte. Darüber würde dann in Zusammenarbeit mit dem Erftverband entschieden; ein solcher Antrag liege der Behörde aber nicht vor. Also gehe der Vorwurf, es seien Erlasse missachtet worden, „ins Leere“, sagt Kötterheinrich, der Kreis habe ja noch gar keine Entscheidung getroffen: „Wir sind eine regelnde, keine planende Behörde, und schon gar nicht für Privatleute.“

Klar sei, dass auch der Klimawandel an der aktuellen Situation der Burg Lüftelberg mit einem mittlerweile ausgetrockneten Brunnen und einem austrocknenden Burggraben seinen Anteil habe. Allerdings habe es zuvor schon zwei Hitzesommer gegeben und solch „niedrige Wasserstände kommen nicht von heute auf morgen“, sagt Kötterheinrich. (jr)

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