Altendorf-ErsdorfStraßen.NRW nennt gewünschten Kreisverkehr nicht durchsetzbar

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Tempo 30 wünschen sich viele Bürger für die gesamte Durchgangsstraße durch den Doppelort. Zurzeit gilt es im Bereich der Kirche.

Tempo 30 wünschen sich viele Bürger für die gesamte Durchgangsstraße durch den Doppelort. Zurzeit gilt es im Bereich der Kirche.

Meckenheim – Es ist schon einiges umgesetzt worden, das in Altendorf-Ersdorf zur Entschärfung des Verkehrs im Doppelort beiträgt. So gilt vor der Schule jetzt rund um die Uhr Tempo 30 und auch die neue Beschilderung an der Autobahnausfahrt trägt offenbar Früchte: Es fahren bereits weniger Laster als vorher durch den Ort, wie beobachtet wurde. Für viele verkehrsgeplagte Bürger ist das aber nicht genug. Sie halten trotz abschlägiger Antworten seitens der Experten weiter an einem Kreisel zur Verkehrsberuhigung an der Kreuzung Richtung Meckenheim fest.

Keine Querungshilfe im Bereich der Kirche

Auch die Einführung einer durchgängigen Tempo-30-Zone für die zweispurige Durchgangsstraße im Doppelort wird gewünscht. Einige waren also unzufrieden über die von der Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung am Dienstagabend vorgestellten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, eine hitzige Debatte folgte. Eingeleitet wurde der rund einstündige Schlagabtausch von Fragen der „Bürgerinitiative L 471. Mehr Lebensqualität für Altendorf-Ersdorf“. Die hatte sich im November gegründet und hat bereits 441 Unterstützerunterschriften im Ort gesammelt.

Fachliche Basis war eine ausführliche Präsentation von Marcus Witsch, Leiter des Fachbereichs für Verkehr und Grünflächen, über die Ergebnisse eines Verkehrstermins Anfang Mai mit Vertretern von Verwaltung, Polizei und dem Landesbetrieb Straßen.NRW. Die Forderung nach einem Kreisel zur Entlastung der Kreuzung Meckenheimer Straße/Ahrstraße/Burgstraße sowie eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometern auf der Landstraße L471 sei gegenüber den zuständigen Gremien, zu denen auch der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln gehöre, nicht durchsetzbar, machte die Verwaltung klar. Ausgeschlossen wurde ebenso eine Querungshilfe im Bereich der Ersdorfer Kirche.

Der Ortstermin im Mai habe aber auch zu einigen Zugeständnissen geführt, auch wenn die Kostenübernahme vom Landesbetrieb noch nicht schriftlich zugesagt worden sei. Als sinnvoll erachtet wurde beispielsweise eine Fahrbahnverengung am Ortseingang aus Richtung Wormersdorf in Verbindung mit einem behindertengerechtem Umbau der Haltestellen. Auch die gefährliche Gehweg-Situation an der Rheinbacher Straße könne durch die Verbreiterung des Bürgersteigs an einigen Abschnitten entschärft werden, führte Witsch aus. Möglich sei dies durch sogenannte Fahrbahnrestbreiten – die L 471 war ursprünglich eine Bundesstraße) –, die von Straßen NRW zur Verfügung gestellt werden. Planung und Bau solle die Stadt übernehmen.

Nichts spräche ebenfalls gegen die von den Bürgern geforderte Querungshilfe im Bereich der Gaststätte „Ohm Hein“. Berücksichtigt werden müsste bei der ganzheitlichen Planung der Straßenseitenraum; auch hier sollen Planungs- und Bauleistungen von der Verwaltung übernommen werden. Möglich seien im Bereich der Einmündung zur Burgstraße ergänzende Markierungen nach einer Anordnung der Stadt, die Umsetzung übernehme Straßen.NRW.

Den meisten gingen die Pläne nicht weit genug. Barbara Heymann (SPD) monierte, die Abwägungen von Straßen.NRW seien nicht zugunsten der Anwohner verlaufen. Heymann wies darauf hin, dass die SPD „seit langem gegen den Widerstand der Verkehrsjuristen auf Bundesebene um mehr Handlungsspielraum“ kämpfe. An die Verwaltung wurde allgemein die Bitte gerichtet, am Ball zu bleiben und dem Landesbetrieb gegenüber zu versuchen, die mündlich zugesicherte Kostenübernahme schriftlich zu bekommen. Anita Orti von Havranek (Grüne) ist „sagenhaft gefrustet darüber, wie Straßen.NRW die Bürger am ausgestreckten Arm verhungern lässt“. Auch Heribert Brauckmann (FDP) zeigte sich enttäuscht, wie wenig mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erreichen sei: „Es gilt, rechtskonform am Ball zu bleiben.“

Die weitere Vorgehensweise fasste Ausschussvorsitzender Joachim Kühlwetter (CDU) zusammen: Sobald die rechtsverbindliche Zusage des Landesbetriebs zur Erstattung der Kosten vorliegt, sollen die Haushaltsmittel durch den Rat entsperrt werden. Hat die Kommunalaufsicht den Doppelhaushalt 2019/ 2020 genehmigt, folge der Beschluss, wie die Gelder konkret verwendet werden.

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