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Neue Nummernschilder benötigtFlut zerstörte im Kreis 1500 Kraftfahrzeuge

Lesezeit 2 Minuten
Von der Flut zerstörte Autos stapeln sich in Odendorf

Von der Flut zerstörte Autos stapeln sich in Odendorf

Rhein-Sieg-Kreis – Mindestens 1500 Kraftfahrzeuge sind bei der Flutkatastrophe Mitte Juli zerstört worden. Das geht allein aus der Abmeldestatistik der Zulassungsstelle beim Rhein-Sieg-Kreis hervor – eine vorläufige Zahl von Ende August. Vermutlich werden es in der Schlussbilanz dann noch deutlich mehr sein.

Denn all die unangemeldeten Liebhaberfahrzeuge, Gebrauchtwagen oder noch nicht zugelassenen Neufahrzeuge, die es in den betroffenen Orten gab, bevor die Wassermassen sie wie Spielbälle gegeneinander warfen, gegen Hindernisse schmetterten oder einfach so mit Wasser und Schlamm füllten, dass sie nie wieder benutzt werden können, sind nicht mitgerechnet.

Weniger zugelassene Fahrzeuge

In der Folge schrumpfte jedenfalls bereits die Zahl der im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie die Rundschau erfuhr, bis Ende August auf 114 862 Fahrzeuge. Die meisten dürften Gebrauchtwagen sein. Das ist ein Erfahrungswert aus der Statistik: In der ersten Hälfte dieses Jahres waren aus der Region 4660 Neufahrzeuge angemeldet worden, und gleichzeitig hatte es die Zulassung von 10 529 Gebrauchtwagen gegeben.

Einfaches Erneuern der Nummernschilder nicht möglich

Wo die Flut nicht so gewaltig war und bloß die Kennzeichen vom Auto riss, gibt es andere Probleme: Rund 70 Nummernschilder konnten einfach erneuert werden, wie Antonius Nolden von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Büro des Landrats auf Anfrage mitteilte. Dies sei aber nur deshalb möglich gewesen, weil die bisherigen Kennzeichen oder ihre Reste vorgelegt wurden.

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Doch wer nach der Flut seine Kennzeichen nicht wiedergefunden hat, stand vor einem anderen Problem: „Gemäß Paragraf 30 Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind im Zentralen Fahrzeugregister Hinweise auf Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen eines gestempelten Kennzeichens zu speichern“, erklärte Nolden. Und das hat die Konsequenz, dass diese Buchstaben-Nummern-Kombination auf Jahre gesperrt wird. Denn, in der Verordnung heißt es laut Nolden weiter: „Jeweils zusätzlich sind Hinweise darauf zu speichern, dass im Falle des Verlustes eines Kennzeichens diese nicht vor deren Wiederauffinden, sonst nicht vor Ablauf von zehn Jahren seit Fahndungsbeginn wieder zugeteilt werden dürfen.“ Ein Verlust von Kennzeichen durch nahe liegende Zerstörung ist offenbar in dieser Regelung nicht vorgesehen.

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