ReiterhofBornheim muss den Schaden ersetzen

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Der Pferdehof oberhalb von Roisdorf war lange Zeit ein Zankapfel.

Der Pferdehof oberhalb von Roisdorf war lange Zeit ein Zankapfel.

Bornheim – Die ganze Geschichte hatte schon von Anfang an Haken. Der Interessent, der in Roisdorf einen Pferdehof bauen wollte, hatte die Ausnahmegenehmigung des Kreises für ein privilegiertes Objekt im Außenbereich schon in der Tasche.

Dann aber versagte ihm die Kölner Bezirksregierung als Obere Landschaftsbehörde diese Genehmigung. Ja aus Siegburg, Nein aus Köln – damit begann vor Jahren eine Odyssee durch die Instanzen. Auch die Mehrheit im Bornheimer Stadtrat versagte die Baugenehmigung lange.

Stadt nimmt den Vergleich an

Das hat jetzt Konsequenzen: Mehr als 100 000 Euro muss die Stadt dem Eigentümer des Hofes als Schadensersatz wegen der verzögerten Baugenehmigung zahlen. Diesem Vergleich stimmte der Stadtrat jetzt in nichtöffentlicher Sitzung zu.

Nicht nur CDU, Grüne und ABB waren gegen das Projekt, auch die Umweltverbände im Landschaftsbeirat des Kreises wollten im Naturschutzgebiet „An der Roisdorfer Hufebahn“ keinen Pferdehof sehen. Der Landschaftsschutzverein Vorgebirge (LSV) hatte mehrfach betont, dass aus seiner Sicht „die Pferdehaltung in diesem Bereich überhandnimmt“ und dass das Vorhaben den Zielen des Regionale-Projektes „Grünes C“ zuwiderlaufe.

Ex-NRW-Bauminister Michael Groschek sah es anders

Selbst der damalige NRW-Bauminister Michael Groschek, an den sich die Verbände gewandt hatten, sah das anders: Aus dem „Grünen C“ könnten keine rechtlich verbindlichen Hinderungsgründe gegenüber dem Bauvorhaben angeführt werden, war seine Antwort.

Im Januar 2015 kam es zum Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Köln zugunsten des Pferdehofes: Dabei hatten sich die beklagte Kreisverwaltung Siegburg, die auf Geheiß der Bezirksregierung die bereits erteilte Ausnahmegenehmigung für den Hof widerrufen hatte, und der Betreiber als Kläger geeinigt. Für seinen Pferdehof brauchte er jetzt noch die Baugenehmigung in Bornheim. Aber die kam nicht.

Bürgermeister Wolfgang Henseler beanstandete den Beschluss

Im Juni 2015 verweigerte die Mehrheit des Bornheimer Stadtentwicklungsausschusses die Baugenehmigung mit Blick auf öffentliche Belange der Naherholung und des Landschaftsschutzes. Die Folge: Bürgermeister Wolfgang Henseler beanstandete den Beschluss und warnte noch vor Schadensersatzforderungen, der Betreiber reichte eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Bornheim ein.

Im März 2016 entschied das Verwaltungsgericht Köln: „Dem Vorhaben stehen grundsätzlich keine bauordnungsrechtlichen oder andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegen“, die Stadt Bornheim wird verpflichtet, „die Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden“. Bürgermeister Wolfgang Henseler hatte das damals so kommentiert: Mit einem Nein mache man „auch ein Stück städtisches Geld kaputt“.

Politiker zogen Berufung in Betracht

Dennoch hatten CDU und Grüne, die sich nach eigenen Angaben stets aus Gründen des Naturschutzes gegen den Pferdehof ausgesprochen hatten, eine Berufung gegen die richterliche Entscheidung in Betracht gezogen.

Ebenfalls im März 2016 kam es zur entscheidenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses. Die Mehrheit entschied in geheimer Abstimmung, die die CDU beantragt hatte, beim Oberverwaltungsgericht Münster Antrag auf Zulassung einer Berufung zu stellen. Der wurde aber auf Anraten eines Juristen zurückgenommen.

Im Mai 2016 wurde die Baugenehmigung erteilt. Wegen der Verzögerung von gut drei Jahren hatte der Betreiber Schadensersatz für den Betriebsausfall, anteilige Rechtsanwaltskosten und Zinsen gefordert, den er jetzt auch bekommt. Und zwar im Zuge eines Vergleichs, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Haftpflichtversicherung der Stadt lehnte Übernahme der Kosten ab

Laut Unterlage, die der Rundschau vorliegt, hat die Haftpflichtversicherung der Stadt die Übernahme der Kosten abgelehnt, die Stadt muss also aus eigener Kasse zahlen.

Mittlerweile wird der Pferdehof längst bewirtschaftet. Dessen Betreiber sagte der Rundschau auf Anfrage: „Die Summe deckt nicht die gesamten Einbußen, aber einen Teil der Baumehrkosten.

Da aber viele Detailfragen zu klären waren, sind wir mit dem vorgeschlagenen Vergleich einverstanden. Wir begrüßen es ebenfalls, dass nicht noch ein weiterer Prozess geführt werden muss, der mit sehr hohen weiteren Kosten für beide Seiten verbunden gewesen wäre.“

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