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Rheinbacher Planungsausschuss berätIst eine Umgehung für Oberdrees sinnvoll?

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Zu den Hauptverursachern des Lärm gehören in Oberdrees durchfahrende Lastwagen.

Zu den Hauptverursachern des Lärm gehören in Oberdrees durchfahrende Lastwagen.

Rheinbach – „Die Bürger fühlen sich durch Lärm belästigt, und Belästigung bedeutet Ärger.“ Dies sei ein Grund, so Diplom-Ingenieur Jochen Richard vom Aachener Planungsbüro Richter-Richard (Aachen) im jüngsten Rheinbacher Planungsausschuss, warum ein Lärmaktionsplan notwendig sei. Lärm führe auch nachweislich auch zu gesundheitlicher Belastung. Dem Ausschuss stellte er den Entwurf des Lärmaktionsplans der dritten Runde vor. Die Kommunalpolitiker wollen nun zuerst in den Fraktionen das vielschichtige Thema diskutieren, die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise wurde in die nächste Ausschusssitzung vertagt.

Schon im Februar 2014 hatte der Stadtrat die Stufe zwei des Lärmaktionsplanes verabschiedet und dabei eine Reihe von Maßnahmen zur Lärmminderung empfohlen. Und das war nach Ansicht des Planers ein Formfehler, denn die Maßnahmen hätten nicht nur empfohlen, sondern beschlossen werden müssen. Diesen Formfehler könne man aber in der dritten Runde heilen.

Autobahn A61 und die Bundesstraße B266 machen Krach

Die Hauptverursacher des Lärms sind demnach die Autobahn A61 und die Bundesstraße B266 durch Oberdrees hindurch, außerdem die L471 vom Kreisel aus nach Wormersdorf sowie die L158 von der Meckenheimer Straße in Richtung Meckenheim. Problem: Bei den überregionalen Straßen hat nicht die Stadt die Entscheidungsbefugnis, sondern Bund und Land als Straßenbaulastträger über den Landesbetrieb Straßen.NRW. Und der habe sich in der Vergangenheit stets als „Maßnahmenverhinderungsbehörde“ erwiesen, zeigte sich nicht nur der Oberdreeser Ortsvorsteher Kurt Brozio (CDU) enttäuscht. „Wir arbeiten schon seit 20 Jahren an einem Konzept gegen den Lärm auf der B266, kommen aber einfach nicht weiter.“ Alle geforderten Maßnahmen würden von Straßen.NRW abgelehnt – und das bei einem Durchfluss von 13 000 Fahrzeugen am Tag. Besonders schlimm sei dabei der zunehmende Lkw-Verkehr.

Lärmschutz als „freiwillige Leistung“

Lärmschutz an bestehenden Straßen werde jedoch als freiwillige Leistung des Landesbetriebes angesehen und daher rein nach dessen Ermessen im Rahmen der Haushaltslage durchgeführt, erläuterte Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen. Die Stadt besitze keine rechtliche Handhabe, bauliche Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenbaulastträger durchzusetzen. Die Maßnahmen, die 2014 als Empfehlung formuliert worden waren, habe man deshalb bisher nur teilweise umsetzen können. Hier kommt nun die Stufe drei des Lärmaktionsplanes ins Spiel. Denn dabei gehe es auch darum, inwieweit die bislang nicht umgesetzten Maßnahmen weiterverfolgt werden sollten. Diese Frage hatte das Planungsbüro überprüft und war dabei zu der Erkenntnis gekommen, dass dies unbedingt erforderlich sei. Schließlich seien 79 Wohnungen mit insgesamt 166 Personen von Lärmpegeln über 65 Dezibel betroffen, davon 55 sogar mit Pegeln über 70 Dezibel. Nachts sind bei deutlich geringeren Grenzwerten sogar 184 Personen von Lärm betroffen. Als wichtigste Maßnahme zur Lärmminderung schlägt Richard dringend einen Verkehrsentwicklungsplan für die Gesamtstadt vor. Dieser solle auch ein Geschwindigkeitskonzept plus ein Lkw-Lenkungskonzept sowie ein Parkraumkonzept enthalten.

Außerdem soll für Oberdrees auch geprüft werden, ob es sinnvoll ist, den Bau einer Ortsumgehung in die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 aufzunehmen. Zwischen der Rheinbacher Gymnasiumstraße und der Segerstraße an der Shell-Tankstelle soll weiter Tempo 30 eingeführt und bei einer Fahrbahnsanierung eine lärmmindernde Asphaltdecke eingebaut werden. (jst)

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