Spargel RitterBeschwerde gegen Beugehaft abgewiesen

Lesezeit 2 Minuten
1492620077E2DEBB

Symbolbild

  • Bereits seit Anfang August sitzt der ehemalige Erdbeer- und Spargelbauer nach Informationen der Rundschau in der Justizvollzugsanstalt Köln.
  • Seine Beschwerde gegen die Beugehaft wurde nun vom Bonner Landgericht zurückgewiesen.
  • Beamte konnten bei Durchsuchungen an acht Standorten weitere Unterlagen sicherstellen.

Bornheim – Im Internet lief gerade die Versteigerung von über 1000 Maschinen, Einrichtungsgegenständen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Bussen der insolventen Sabine und Claus Ritter GbR auf Hochtouren, als Beamte der Bonner Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung und der Polizei versuchten, weiteres Vermögen der Firma sicherzustellen; deren Verbindlichkeiten sollen einen zweistelligen Millionenbetrag umfassen.

Ein Sprecher der Bonner Polizei bestätigte am 16. September, dass mehr als 30 Beamte im Einsatz waren und insgesamt acht Standorte, darunter das private Wohnhaus in Bonn und mehrere gemietete landwirtschaftliche Hallen des insolventen Unternehmens in Bornheim, im Brühler Garten, in der Brehmstraße und am Uedorfer Weg, durchsucht haben. Am Wohnhaus des weiter in Beugehaft sitzenden Landwirts war auch der zuständige Staatsanwalt dabei.

Gesucht worden sei vor allen Dingen nach Oldtimern und anderen Fahrzeugen, aber auch nach Gegenständen, von denen man annimmt, dass sie dem Insolvenzverwalter bisher vorenthalten wurden. Die gesuchten Fahrzeuge und andere große Gerätschaften wurden nach Angaben der Strafverfolger nicht gefunden, Unterlagen seien jedoch sichergestellt worden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Claus Ritter hatte Beschwerde gegen seine Beugehaft eingelegt. Bereits seit Anfang August sitzt der ehemalige Erdbeer- und Spargelbauer nach Informationen der Rundschau in der Justizvollzugsanstalt Köln. Die Erzwingungshaft wurde angeordnet, weil er dem Insolvenzverwalter seines Unternehmens offenbar wichtige Unterlagen vorenthalten hatte.

Der Aufenthalt in der JVA dauert nun weiter an, denn die Beschwerde gegen diese Erzwingungshaft wurde am Donnerstagmittag von der sechsten Zivilkammer des Landgerichts Bonn zurückgewiesen. Der Landwirt habe jedoch die Möglichkeit, jederzeit weitere Unterlagen vorzulegen, so das Gericht.

„In diesem Fall muss natürlich auch geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Beugehaft weiterhin Bestand haben“, erklärte auf Anfrage Tobias Gülich, Richter am Landgericht. Insgesamt sei die Beuge- beziehungsweise Erzwingungshaft allerdings auf maximal sechs Monate befristet.

Rundschau abonnieren