„Sugar Daddy“-ProzessKronzeugin noch im Gericht verhaftet

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Handschellen angelegt. (Symbolbild)

Bonn – Paukenschlag im Saal S 0.15 des Bonner Landgerichts: Kurz vor 16 Uhr gestern Nachmittag wurde eine 31-jährige Angeklagte, die am 17. Verhandlungstag des sogenannten „Sugar Daddy“-Prozesses gerade zu viereinhalb Jahren Haft wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung verurteilt worden war, verhaftet. Justizwachtmeister legten der dunkelhaarigen Frau, die als Kronzeugin und freie Frau mit Polizeieskorte gekommen war, Handschellen an.

Trio war angeklagt

Mit dem Antritt der Haft endet auch das Zeugenschutzprogramm, in das sie vom Landeskriminalamt genommen worden war, weil sie sich bereit erklärt hatte, gegen ihre zwei Mitangeklagten, 26 und 31 Jahre alt, auszusagen. Die Polizei sah sie als höchst gefährdete Person an und bewachte sie rund um die Uhr.

Ursprünglich war dem Trio besonders schwere räuberische Erpressung eines Unternehmers (50) aus dem Sauerland vorgeworfen worden. Er hatte die 31-jährige Prostituierte im Jahr 2014 auf der Plattform „Sugar Daddy“ kennengelernt und sie für Sexdienste bezahlt, besorgte ihr auch eine Wohnung in der Bonner City.

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Im Mai 2015 traf sie den mitangeklagten 26-Jährigen, einen Türsteher und Zuhälter – für sie die große Liebe, dem sie, so eine Zeugin, „nach der Pfeife tanzte“. Sie muss sich dennoch als Überlegene gefühlt haben, denn dem Gericht liegt ein Video vor, das beide in Champagnerlaune zeigt, auf dem Boden der Wohnung 500-Euro-Scheine, er badet in Geld, und sie sagt: „Ich bin der Boss!“

Unternehmer wurde erpresst und gehorchte 

In diesen Tagen begann nach den Erkenntnissen der 3. Großen Strafkammer die Erpressung des Geschäftsmannes. Im August 2015 schrieb die Edelhure ihm eine Handynachricht, sie fürchte um ihr Leben, sie sei von Rockern entführt worden, und er solle 80 000 Euro zahlen.

Der Sauerländer hob die Summe von seinem Geschäftskonto ab und übergab ihr den Betrag in Bonn. Diese Zahlung, so die Feststellung des Gerichts, war ein Versuchsballon. Denn danach folgten weitere Geldforderungen an den „Sugar Daddy“. Er gehorchte, weil er, so seine Zeugenaussage, fürchtete, mit Nacktfotos kompromittiert zu werden, er hatte aber vor allem Angst um sein und das Leben seiner Familie. 

Mal hob er 40 000 Euro ab, mal 90 000 Euro, dann 200 000 Euro – und belastete immer sein Geschäftskonto. Umschläge mit Geldscheinen schob er wiederholt in den Briefkasten der 31-Jährigen. Insgesamt kamen 484 000 Euro zusammen, die nun von der Verurteilten eingefordert werden. Luxusgüter, die er ihr gekauft hatte, hat sie zurückgegeben.

„Gerechtigkeit in diesem Verfahren ist wiederhergestellt“

Die Kammer sprach ihre beiden Mitangeklagten frei, es sei zwar nicht auszuschließen, dass sie bei der Tat mitgemacht hätten, die bloße Annahme reiche aber nicht zur Verurteilung. Beide sitzen wegen anderer Tatvorwürfe in U-Haft. Rechtsanwalt Michael Hakner, einer der Verteidiger, sprach von einem wichtigen Urteil, „die Gerechtigkeit in diesem Verfahren ist wiederhergestellt“ worden.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Prostituierte sich mit zwei weiteren Mittätern zusammengetan hat und mit ihnen nach dem Ende der Beziehung zu dem 26-Jährigen von dem Geschäftsmann 255 000 Euro erpresst hat. Gegen einen wird ermittelt, der andere ist zurzeit flüchtig.

Und „Sugar Daddy“? Der lebt in Angst, hat seine Wohnung im elterlichen Haus verlassen und übernachtet in wechselnden Hotels. (dbr)

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