Bissattacke durch PolizeihundEntstellte Frau bekommt 25.000 Euro Schmerzensgeld

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Symbolbild

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Bonn – Nach einer Bissattacke durch einen Diensthund der Bundespolizei zahlt die Bundesrepublik Deutschland an die Ehefrau eines Polizeikommissars knapp 25 000 Euro Schmerzensgeld. Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien vor dem Bonner Landgericht geeinigt, wie am Montag bekannt wurde.

Der Polizeihund, ein belgischer Schäferhund (Malinois), lebte im Privathaus der Klägerin und ihres Ehemanns, der damals Hundeführer der Bundespolizei war. Am 17. Dezember 2015 sprang der Hund der 45-Jährigen unerwartet ins Gesicht und biss ihr Stücke aus Wange und Lippen.

Frau ist seit 2017 arbeitsunfähig

Trotz mehrfacher Operationen sei das Gesicht um den Mund durch Narben entstellt, auch könne sie die Lippen nicht mehr richtig schließen, gab die Klägerin an. Monate nach dem Vorfall habe sie sich wegen einer posttraumatischen Störung in Therapie begeben müssen und sei seit 2017 arbeitsunfähig.

Die Bundesrepublik Deutschland als Dienstherrin der Bundespolizei hatte die Haftung auch anerkannt und der 45-Jährigen, die ursprünglich ein Schmerzensgeld von 50 000 Euro gefordert hatte, freiwillig 12 500 Euro bezahlt. Das war der Klägerin aber zu wenig gewesen, weshalb sie vor Gericht gezogen war. Der Diensthund war bereits eine Stunde nach dem Vorfall eingeschläfert worden. (dpa)

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