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Bonner vor GerichtStiefvater wirft behindertem Sohn aggressive Katze ins Gesicht

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aggressive Katze

Eine Hauskatze (Symbolbild)

Bonn – Wegen einer Nichtigkeit soll ein Streit zwischen einem 44-jährigen Mann aus Bonn und seinem 22-jährigen Stiefsohn so sehr eskaliert sein, dass am Ende nicht etwa eine Faust, sondern eine Katze flog. Nun muss sich der Bonner wegen gefährlicher Körperverletzung, einfacher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten.

Katze vorher aggressiv gemacht

Zu der Auseinandersetzung kam es am 31. Juli dieses Jahres im Wohnhaus des Angeklagten in Duisdorf. Über einen nicht näher bekannten, dem Vernehmen nach aber nichtigen Anlass sollen die beiden zunächst verbal in Streit geraten sein, bis die Situation schließlich gewaltsam eskalierte. Der 44-Jährige, so heißt es in der Anklageschrift, habe seine Hauskatze am Nacken gepackt und sie stark durchgeschüttelt, um sie aggressiv zu machen. Dann soll er das Tier auf seinen schwerbehinderten Stiefsohn geworfen haben. Weil der 22-Jährige, der aufgrund seiner körperlichen Behinderung im Rollstuhl sitzt und daher im Alltag auf Betreuung anderer angewiesen ist, sich nicht gegen die Attacke wehren oder etwa fliehen konnte, wurde er von der aufgestachelten Katze stark zerkratzt.

Vierbeiner muss vor Gericht erscheinen

Nach dem Katzenwurf war aber für den 44-Jährigen noch nicht Schluss. Anschließend soll der Stiefvater den jungen Mann mit der flachen Hand auf den Arm geschlagen und ihn massiv, in herabwürdigender Art und Weise, verbal beleidigt haben. Zuletzt, so wird ihm vorgeworfen, habe er seinen Stiefsohn zu Boden gerungen.

Der 44-jährige Bonner ist für die Justiz kein Unbekannter, schon mehrfach wurde er wegen verschiedener Straftaten verurteilt – unter anderem wegen Eigentums- und Vermögensdelikten, aber auch schon wegen Körperverletzung. Bisher hat er zu den ihm vorgeworfenen Taten gegen den 22-Jährigen noch keine Aussage gemacht.

Für das Gericht ist der Fall vor allem wegen der eher unüblichen Tatwaffe besonders kurios. Das Gericht muss nämlich auch entscheiden, ob die Katze, die sich noch im Besitz der Familie befindet, quasi als Beweismittel eingezogen wird. „Die Katze ist zum einen als Tatwerkzeug vor dem Gesetz genauso zu behandeln wie ein Messer oder eine andere Waffe“, erklärt Sebastian Buß, Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Darüber hinaus dient es natürlich auch dem Schutz des Tieres und dient der Vermeidung gleich gelagerter Wiederholungstaten“, so Buß weiter. Zum ersten Verhandlungstermin, der voraussichtlich im November stattfinden wird, soll die Katze daher ebenfalls vor Gericht erscheinen.

Dann wird nicht nur über den 44-jährigen Stiefvater, sondern auch über die Zukunft des Tieres entschieden. Dem Vernehmen nach soll es vom Tierschutzverein an eine geeignete neue Bleibe vermittelt werden. Der 22-Jährige soll für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung zur Seite gestellt bekommen.

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