Brände Bonner Stadthaus24-Jährige Reinigungskraft muss sich vor Gericht verantworten

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Oktober 2019: Die Feuerwehr musste zum zweiten Mal in wenigen Tagen zu einem Brand im Stadthaus ausrücken. Nach gut einer Stunde war der Einsatz beendet.

Oktober 2019: Die Feuerwehr musste zum zweiten Mal in wenigen Tagen zu einem Brand im Stadthaus ausrücken. Nach gut einer Stunde war der Einsatz beendet.

Bonn – Alarmstimmung herrschte im Oktober 2019 in Bonn: Innerhalb von fünf Tagen gab es zweimal Feueralarm im Stadthaus: Zweimal rückte die Feuerwehr mit 70 Einsatzkräften aus, zweimal musste das Gebäude mit über 1500 Mitarbeitern geräumt werden. Das Mysteriöse: Beide Feuer wurden im dritten Untergeschoss gelegt, unterhalb des Parkdecks 2, wo sich das Stadtarchiv und weitere Lagerräume befinden.

Aber zu diesen unterirdischen Orten konnte nur einer gelangen, der einen Schlüssel hatte. Sieben Tage nach dem ersten Brand wurde ein 24-Jähriger festgenommen: Mehrere Monate hatte er als Mitarbeiter einer Reinigungsfirma im Stadthaus gearbeitet. Der Mann hatte, wie sich herausstellte, zum Putzen der Räume einen Zentralschlüssel.

Akten im Archivraum angezündet

Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den 24-Jährigen jetzt wegen versuchter Brandstiftung angeklagt. Allerdings nur wegen der Feuerlegung am 24. Oktober 2019; die zweite Tat, bei der „nichts Gravierendes passiert“ sein soll, wurde nicht weiterverfolgt.

Laut dem Sprecher des Bonner Staatsanwaltschaft, Sebastian Buß, sei dieser Fall höchstens eine Sachbeschädigung. Als die Feuerwehr an dem 28. Oktober eintraf, war der Brand eines Pappkartons im Kellerflur bereits beendet gewesen; ein Schaden minimal.

Beim ersten Brand hingegen gab es ordentlich Zunder: Der Angeklagte soll in dem Archivraum Akten angezündet haben, das Feuer breitete sich schnell aus, verrußte den Raum komplett und ließ eine Kunststoffhalterung einer Neonröhre an der Decke schmelzen. Weiterer Gebäudeschaden konnte – laut Anklage – nur begrenzt werden, weil die Brandmelder damals sofort Alarm geschlagen haben und die Feuerwehr schnell im Einsatz war. Die Schadenssumme wird von der Stadt Bonn mit „fünfstellig“ angegeben.

Keine Gefährdung von Menschen

Zwar war es auch wegen der Rauchentwicklung vorsichtshalber zur Evakuierung gekommen und der Betrieb der Verwaltung wegen der unklaren Lage für den Rest des Tages eingestellt worden. Da sich im Kellergeschoss jedoch niemand aufgehalten habe, so Buß, seien zu keinem Zeitpunkt Menschen gefährdet gewesen. Deswegen sei keine schwere Brandstiftung angeklagt worden.

Der Angeklagte, der zwei Tage später festgenommen wurde, hatte wortkarg erklärt, „dass an den Vorwürfen etwas dran ist“. Der Haftbefehl wurde dennoch außer Vollzug gesetzt, als Auflage musste er sich in eine psychiatrische Klinik begeben. Die rätselhaften Beweggründe für die Brände muss demnächst die 2. Große Strafkammer aufklären. Denn der 24-Jährige ist bereits einschlägig wegen Brandstiftung vorbestraft. Im Juli 2019, also drei Monate vor den Stadthausbränden, hatte er gerade eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe abgesessen.

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