Ergebnis und GrafikenSo hat Bonn bei der Landtagswahl 2022 gewählt

Lesezeit 4 Minuten
wahlkabine

Wählerin bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal.

Bonn – Bonn ist bei der NRW-Landtagswahl am 15. Mai 2022 in zwei Wahlkreise unterteilt: Wahlkreis 30 – Bonn I – und 31 – Bonn II. Zum Wahlkreis 30 Bonn I gehört neben dem nördlichen Teil des Stadtbezirkes Bonn der Stadtbezirk Beuel. Der Wahlkreis 31 Bonn II wird vom südlichen Teil des Stadtbezirkes Bonn sowie den Stadtbezirken Bad Godesberg und Hardtberg gebildet.

Ergebnisse Wahlkreis 30

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse für den Wahlkreis 30.

Ergebnisse Wahlkreis 31

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse für den Wahlkreis 31.

Alles zum Thema Landtagswahl

Ergebnisse Erststimme nach Stimmbezirken

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse für die Erststimme nach Stimmbezirken.

Ergebnisse Zweitstimme nach Stimmbezirken

Hier finden Sie über den gesamten Wahlabend und danach die Wahlergebnisse für die Zweitstimme nach Stimmbezirken.

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Landtagswahl 2022 in Bonn

Wie kann ich in Bonn wählen?

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag 18 Jahre alt sind, Deutsche oder Deutscher sind und mindestens seit dem 29. April in Nordrhein-Westfalen – also dem 16. Tag vor der Wahl – wohnen oder sich sonst gewöhnlich im Wahlgebiet aufhalten.

Per Post erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung und Briefwahlunterlagen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Sie können per Briefwahl, mit der Briefwahl in einem Wahlbüro oder in einem Wahllokal abstimmen.

Briefwahl können Sie bis zum Mittwoch, 11. Mai 2022, 12 Uhr online beantragen. Wenn Sie persönlich im Wahlamt, Berliner Platz, erscheinen, können Sie die Briefwahl bis Freitag, 13. Mai, 16 Uhr, beantragen.

Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Auch wenn Sie keine Unterlagen erhalten sollten, können Sie in jedem Fall an der Wahl teilnehmen, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber eine erwartet haben, wenden Sie sich an das Wahlamt unter der Telefonnummer 0228/772255. 

Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie aber wählen – per Vorlage des Ausweises in Ihrem Wahlbüro, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auch wenn sie nicht eingetragen sind, können sich Wahlberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung von Fristen in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen. Der Antrag dazu muss schriftlich erfolgen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie dort eingetragen sind, können Sie sich ebenfalls an das Wahlamt unter der Telefonnummer 0228/772255 wenden.

Detaillierte Informationen zu Wahlen veröffentlicht die Stadt Bonn hier.

Briefwahl in Bonn – Wie wähle ich per Post?

Seit dem 4. April können Briefwahlunterlagen im Wahlamt, Berliner Platz 2, persönlich oder schriftlich beantragt und abgeholt werden. Das Wahlamt erreichen Sie online auf der Homepage der Stadt und telefonisch unter 0228/772255.

Die Briefwahl können Sie zudem sowohl per E-Mail als auch online beantragen. Oder per Post, indem Sie die Karte zurücksenden, mit der die Briefwahl beantragt wird. Es ist keine Begründung nötig, weshalb Sie per Brief wählen möchten. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen dann zugeschickt.

Die Briefwahl endet am 15. Mai, 18 Uhr. Bis spätestens dann muss der Wahlbrief beim Wahlamt eingegangen sein.

Direkte Briefwahl in Bonn – Wie wähle ich vorab?

Die Briefwahl direkt im Wahlbüro ist eine Sonderform der Briefwahl. In den Wahlbüros der vier Stadtbezirke 

  • Stadthaus Berliner Platz 2, Eingangshalle,
  • Rathaus Bad Godesberg, Kurfürstenallee 2–3, Zimmer 112 und 115 im Erdgeschoss,
  • Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Str. 65, Stolper Stube, Etage 1, 
  • Rathaus Duisdorf, Villemombler Str. 1, Zimmer 1 im Erdgeschoss 

kann in den Wochen vor der Wahl die Beantragung der Briefwahl und/oder die Abgabe der Briefwahlstimme in Person erfolgen. 

Öffnungszeiten der Wahlbüros

Sie sind seit Montag, 11. April, immer montags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr, und am letzten Freitag vor der Wahl, 13. Mai, bis 18 Uhr geöffnet.

Welche Stimmen habe ich und wie zählen sie?

Sie haben zwei Stimmen für die Landtagswahl, die Erststimme und die Zweitstimme.

Mit der Erststimme wählen sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten. Wer die meisten Erststimmen erhält, wird den Wahlkreis im Landtag vertreten.

Die Zweitstimme entscheidet, welche Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten der Parteien zusätzlich in den Landtag einziehen. Die Zahl der Abgeordneten, die über die Landesliste in den Landtag kommen, richtet sich nach den landesweit erhaltenen Zweitstimmen.

Die Erststimmen entscheiden über 128 Landtagsmitglieder, die Zweitstimmen über mindestens 53 weitere. Durch sogenannte Überhangs- und Ausgleichsmandate kann die Zahl der per Liste gewählten Abgeordneten auch höher ausfallen. Der 2017 gewählte Landtag hat 199 Mitglieder (18 Überhangs- und Ausgleichmandate).

Der Landtag wählt dann den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin.

Wen kann ich in Bonn direkt wählen?

Folgende Kandidierende treten für das Direktmandat im Wahlkreis 30 Bonn I an:

Guido Déus (CDU), Magdalena Möhlenkamp (SPD), Franziska Christiana Regina Müller-Rech (FDP), Prof. Dr. Hans Ludwig Neuhoff (AfD), Tim Achtermeyer (Grüne), Hanno von Raußendorf (Die Linke), Fenja Franz (Die Partei), Dr. Roger Stamm (MLPD), Fabio Sanchez Copano (Volt) und Arno Wolfgang Poltrock-Herder (Die Basis).

Im Wahlkreis 31 Bonn II wurden folgende Kandidierende zugelassen:

Dr. Christos Katzidis (CDU), Gabriel Kunze (SPD), Dr. Gerd Monte Joachim Stamp (FDP), Sascha Ulbrich (AfD), Dr. Julia Höller (Grüne), Julia Schenkel (Die Linke), Dominique Meyer (Die Partei), Jan Wirths (Die Humanisten), Thomas Rauch (Volt) und Dirk Gintzel (Die Basis). 

Welche Partei kann ich in Bonn wählen?

Mit der Zweistimme wählen sie eine Partei und bestimmen damit deren Bedeutung im Landtag. Die abschließende Liste der Parteien, die an der Landtagswahl teilnehmen dürfen, liegt ab März 2022 vor.

Rundschau abonnieren