Gefährliche KörperverletzungWalid S. sitzt wieder in Untersuchungshaft

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Im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf den Schüler Niklas P. stand Walid S. im Mai 2017 als Hauptangeklagter vor Gericht. Er verließ es als freier Mann, weil er aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde.

Im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf den Schüler Niklas P. stand Walid S. im Mai 2017 als Hauptangeklagter vor Gericht. Er verließ es als freier Mann, weil er aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde.

Bonn – Er war der Hauptangeklagte im Fall der tödlichen Prügelattacke auf den Schüler Niklas P. und ist in der Folgezeit mehrfach bei Schlägereien und Bedrohungen aufgefallen: Am frühen Freitagmorgen hat die Polizei den inzwischen 23 Jahre alten Walid S. im Raum Siegburg festgenommen.

Auf Antrag der Bonner Staatsanwaltschaft erließ der zuständige Amtsrichter einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung, in dem der Haftgrund der Wiederholungsgefahr begründet ist. Der junge Mann sitzt nach Informationen der Rundschau in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf in Untersuchungshaft.

Schlägerei in Bonner Innenstadt

Auslöser für die Verhaftung des 23-Jährigen war eine Schlägerei, an der sich Walid S. am vergangenen Wochenende in der Bonner Innenstadt beteiligt haben soll. Mit zwei Begleitern soll er am Sonntag gegen 2.15 Uhr in Höhe des Uni-Hauptgebäudes eine vierköpfige Männergruppe angegriffen haben.

Dabei ging ein 26-Jähriger aus der Gruppe zu Boden und erlitt massive Kopfverletzungen, als er weiter attackiert wurde, so die Polizei. Diese nahm den ihr auf dem Gebiet der Gewaltkriminalität bekannten Walid S. vorläufig fest, entließ ihn aber in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wieder, da nach erstem Ermittlungsstand keine Haftgründe vorlagen.

Die weiteren Nachforschungen der Kripo erhärteten aber den Tatverdacht gegen den 23-Jährigen. Deshalb sowie wegen der Vorerkenntnisse zu Walid S. und der Verletzungen des 26-Jährigen, der weiter stationär in einem Krankenhaus behandelt werden muss, erwirkte die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl.

Im Fall Niklas freigesprochen

Walid S. stand 2017 vor dem Bonner Landgericht, weil er der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge an dem damals 17-jährigen Schüler Niklas P. beschuldigt wurde. Aus Mangel an Beweisen wurde er freigesprochen, erhielt aber für eine zweite angeklagte Tat acht Monate Jugendstrafe. Die Ermittlungen zum Täter im Fall Niklas dauern immer noch an.

Auch in einem weiteren Fall wurde Walid S. wegen Körperverletzung angeklagt, so die Bonner Oberstaatsanwältin Dr. Karen Essig auf Anfrage. Das Amtsgericht Siegburg habe eine Geldstrafe verhängt, die aber noch nicht rechtskräftig sei.

Der Polizei ist der 23-Jährige seit Jahren bekannt. Am 12. Januar habe er in einem Schnellrestaurant in der Poststraße randaliert und Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet, bestätigte Polizeisprecher Frank Piontek. Zuletzt trat Walid S. am Wochenende in Erscheinung – diesmal mit Haftfolge.

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