Verdacht auf Bonner CampingplatzErmittlungen wegen Kindesmissbrauchs eingestellt

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Wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs hatte die Polizei in Bonn eine Zwölfjährige aus dem Campingwagen befreit.

Bonn – Als im Frühjahr ein zwölfjähriges Mädchen aus einem Wohnwagen im Melbtal durch die Polizei befreit wurde, waren die Behörden alarmiert. Parallelen zum Fall im lippischen Lüdge, wo Kinder auf einem Campingplatz über Jahrzehnte systematisch sexuell missbraucht worden sein sollen, schienen auf der Hand zu liegen.

Entsprechend gründlich reagierten die Ermittler: Die Spurensicherung durchkämmte das Naherholungsgebiet, zwei Campingwagen wurden beschlagnahmt, abgeschleppt und auf den Kopf gestellt. Sämtliches Material im offenbar vermüllten Wohnwagen wurde gesichert; eine beschlagnahmte Videokamera schien den Verdacht auf Kindesmissbrauch noch dringender zu machen. Der 55-jährige Bewohner des Wohnwagens wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Der Verdacht jedoch hat sich drei Monate später nicht bewahrheitet. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen schweren sexuellen Missbrauchs sowie Anfertigen von kinderpornografischen Fotos eingestellt, wie Behördensprecherin Stephanie Faßbender gestern bestätigte. Auch sei der 55-jährige bereits aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der wiederholt vorbestrafte Mann, der aus der Bonner Alkoholikerszene stammen soll, hatte die Tatvorwürfe von Anfang an bestritten.

13-Jährige sagt „nichts mehr“

„Die Beweise reichen nicht aus“, so die Begründung der Anklagebehörde. Diverse Spurenträger – wozu auch gynäkologisches DNA-Material gehört – seien von Bonner Rechtsmedizinern überprüft worden, aber es habe kein verwertbares Ergebnis gegeben. Auch die Auswertung von Datenträgern auf kinderpornografisches Material sei ohne Resultat geblieben. Entscheidend für die Einstellung jedoch sei das Schweigen der angeblich Geschädigten, so Faßbender. Denn die heute 13-Jährige habe im Rahmen der Ermittlungen keine weiteren Angaben gemacht, so dass „ihre erste Aussage nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüft“ werden konnte, so die Sprecherin weiter. „Wenn eine Geschädigte nichts mehr sagt, gibt es keine ausreichenden Beweismittel, um den Tatverdacht zu stützen.“ Die junge Zeugin hatte, nachdem sie von der Polizei aus dem Wohnwagen geholt worden war, den Bewohner zunächst schwer belastet. An Weiberfastnacht 2019 war sie aus einer Jugendhilfeeinrichtung am Niederrhein abgehauen und soll bei dem 55-Jährigen und seiner Freundin (51) Unterschlupf gesucht haben; sie soll dessen 17-jährigen Sohn kennen, der ebenfalls in einem Heim lebt.

Vier Tage war nach der vermissten Mädchen gefahndet worden, bis es einen entscheidenden Hinweis gegeben haben soll. Ein Zeuge hatte das fremde Kind beobachtet, das sich offenbar mehrere Tag in dem Wohnwagen aufgehalten hatte. Nach der „Befreiung“ war das Mädchen in die Obhut des Jugendamtes gegeben worden.

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