Wilder Müll im SchutzgebietIn Graurheindorf ärgern sich Anwohner über Abfallhaufen

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Bonn – Der Parkplatz am Sportplatz in Graurheindorf weist starke Ähnlichkeit mit einer Müllkippe auf. Zwischen zahlreichen Plastiksäcken finden sich auch alte Schuhe, Grünschnitte und ein Bobbycar: „Die Abfälle stammen überwiegend von den Parzellen aus dem Landschaftsschutzgebiet“, erklärt Dr. Gernot Fritz und zeigt auf einen Verbindungsweg von dort zum Sportplatz. Er ist Anwohner und kämpft bereits seit 2015 gegen die Natursünder.

Die unter Schutz stehende Fläche beginnt an der Ecke Buschdorfer Kirchweg/An der Margarethenkirche und erstreckt sich bis Bornheim und Hersel. Sie gehört auch zum „Grünen C“, einem von Land, Bund und EU geförderten Landschaftsprojekt der Regionale 2010. Wo sich Flora und Fauna frei entwickeln und entfalten sollten, finden sich erstaunlich viele Schrebergärten mit kleinen Häuschen, die dort eigentlich gar nicht stehen dürften.

Rattenplage durch Speisereste

Das „Wilde Wohnen“ ufert aus: „Immer mehr Grundstücke werden illegal mit zusammengenagelten Hütten, Ställen, Klohäuschen oder Donnerbalken bebaut“, sagt Fritz. Das stinkt dem Rechtsanwalt gewaltig – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn wenn die Bewohner zur Reinigung ihrer stillen Örtchen schreiten, kommen mitten im Landschaftsschutzgebiet Chemikalien zum Einsatz. Zudem würden immer mehr Parzellen entstehen und Wege angelegt, die dann mit Pkw befahren werden, erklärt Fritz.

Mit dem Auto transportieren viele ihren Müll zur Einfahrt an der Ecke. Bauschutt, Holz- und Plastikreste holt dann Bonnorange ab. Das kann der Anwohner überhaupt nicht nachvollziehen und intervenierte wiederholt bei der Stadt. Sie könnte Bußgelder in Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängen, zumal auch sie Eigentümerin einiger Flächen ist: „Wir gehen den Beschwerden nach und kontrollieren diesen Bereich, soweit das personell möglich ist. Um der Situation nachhaltig zu begegnen, werden derzeit verwaltungsintern weitere Schritte abgestimmt und vorbereitet“, sagt ein Pressesprecher.

Erlaubt sind vor Ort lediglich Gerätehäuser mit sechs Quadratmetern Fläche. Es finden sich aber Gebäude, die deutlich größer sind.

Erlaubt sind vor Ort lediglich Gerätehäuser mit sechs Quadratmetern Fläche. Es finden sich aber Gebäude, die deutlich größer sind.

Die Stadt steht in Kontakt mit den Eigentümern und strebt eine Bestandsaufnahme der Parzellierung an. Außerdem hat sie Kontakt mit Anwohnern aufgenommen, um den Hinweisen auf eine illegale Nutzung nachzugehen. Inwiefern es sich in den einzelnen Parzellen darum handelt, prüft die Verwaltung derzeit: „Festzustellen ist: Laut Landschaftsplan Kottenforst dürfen Gerätehütten mit maximal sechs Quadratmetern Grundfläche je 500 Quadratmetern Fläche genehmigt werden. Neben elf baurechtlich und landschaftsrechtlich genehmigten Gerätehütten existieren weitere geduldete“, so der Sprecher. Eine Duldung sei lediglich in den Fällen erfolgt, in denen die teilweise bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Hütten der Grundflächenvorgabe entsprächen.

Für Fritz ein Unding: Er verweist auf eine Rattenplage, die durch Speisereste entstanden sei. Er habe nichts gegen Kleingärten, wenn sie nicht überhandnähmen. Hier aber sei das gesunde Maß überschritten worden. Nun hofft Fritz, dass die Stadt ihre Kontrollen verschärft, um der Verschandelung des Landschaftsschutzgebiets Einhalt zu gebieten.

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