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Eilantrag abgelehntKurzzeitige Ausgangssperre im Eifelkreis bleibt

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Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Eifelland – Der Eilantrag von Joachim Streit, Landrat des Eifelkreises Bitburg-Prüm, zur Verhinderung der Ausgangssperre am Wochenende ist noch am Freitagabend vom Verwaltungsgericht Trier abgelehnt worden. „Ob die betreffende Ausgangssperre trotz der vorstehenden Fragen rechtmäßig und vor allem verhältnismäßig ist, bedarf einer vertieften Prüfung“, heißt es in der Begründung. Diese könne aufgrund der Komplexität der Fragen und der Kürze der Zeit abschließend erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Joachim Streit hatte den Eilantrag am Freitagvormittag mit seiner Ehefrau als Privatpersonen gestellt. Am Donnerstag hatte das Land Rheinland-Pfalz die Notbremse in den Kreisen mit einer Inzidenz über 100 gezogen. Dies betraf auch den Eifelkreis Bitburg-Prüm.

Ausgangssperre bis Sonntag

Im Zuge der Notbremse wurde daher eine Ausgangssperre von Freitag, 9. April, bis Sonntag, 11. April, zwischen 21 Uhr und 5 Uhr erlassen. Für Joachim Streit das falsche Mittel, weshalb er bei seinem eigenen Kreis Widerspruch einlegte und den Eilantrag beim Verwaltungsgericht Trier stellte.

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Die Ausgangssperre galt nur bis einschließlich Sonntag, da die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nur bis zu diesem Tag gültig war.

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