„Alle waren schockiert“Ex-Kollege belastet Kölner Fotografen vor Gericht

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Der angeklagte Fotograf neben seiner Verteidigerin.

Der angeklagte Fotograf neben seiner Verteidigerin.

Köln – Im Prozess gegen einen wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagten Fotografen (53) hat dessen ehemaliger „Managing Director“ ausgesagt. Laut dem 52-Jährigen sei damals in der Firma der Verdacht, der 53-Jährige könne womöglich „pädophil“ sein, „weit verbreitet“ gewesen, das habe „so im Raum gestanden“ und sei „Thema in der Belegschaft“ gewesen — ein Befund, den später der ehemalige Buchhalter des Fotografen (ebenfalls 52) in seiner Aussage bestätigte.

Fotos von Jungs „oft sexuell konnotiert“

Aus Sicht des ehemaligen Managers sei zudem augenfällig gewesen, dass der Angeklagte ein spezielles Verhältnis zu Kindern, vor allem aber zu Jungs — Typ: „Cooler Elfjähriger kurz vor der Pubertät“ — gehabt habe. Sein Eindruck sei gewesen, dass die Fotos des Angeklagten von Jungs „oft sexuell konnotiert“ waren. Er sei sich aber lange sicher gewesen, dass der Angeklagte kein „praktizierender Pädophiler“ gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft geht in dem Verfahren vor dem Landgericht davon aus, dass der Angeklagte zwischen 1999 und spätestens 2018 sechs Jungen im Alter zwischen sieben und 13 Jahren sexuelle Gewalt angetan habe.

„Alle waren sehr schockiert“

Dann sei es, aufgrund einer anonymen Beschuldigung gegen den Angeklagten, zu einer Durchsuchung in den Büroräumen durch die Polizei gekommen. „Alle waren sehr schockiert“, beschrieb der 53-Jährige die Stimmung unter den Mitarbeitern. Der Angeklagte habe sich dann an die Belegschaft gewendet und „irgendeinen Möbelhändler“ als anonymen Tippgeber genannt, der mit dem 53-Jährigen wohl eine Rechnung offen gehabt habe. Allerdings habe er keine Beweise, das sei alles nur sein Eindruck. Die Ermittlungen der Polizei hatten damals aber keinen konkreten Tatverdacht ergeben, wie der Vorsitzende nach der Aussage erklärte.

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Die Verteidigung machte in dem Zeugen ein weiteres Puzzleteil einer Verschwörung gegen den Angeklagten aus. Außer ein „dumpfes Gefühl“ habe er nichts zum Prozess beigetragen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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